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Thema: AED - Sinn, Unsinn und Anderes zum Bedenken

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  1. #1
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    AED - Sinn, Unsinn und Anderes zum Bedenken

    Um das ursprüngliche Thema zu "entrümpeln, habe ich die allgemeinen Beiträge zum Thema AED hierher kopiert.

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator



    Es wurde hier schon gesagt: Wenn man als Einsatzgebiet sich eine (Sport-)Stätte bei der die letzten zig Jahre kein entsprechender Notfall aufgetreten ist, dann muss man sich auch eigentlich keine Gedanken über Folgekosten bei Geräteeinsatz machen. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich gering und sicherlich finanziell ggf. tragbar. Trotzdem ist das Vorhalten dieses Gerätes sicherlich sinnvoll.
    Und die Anschaffung von 500 EUR ist in einem Verein nunmal einfacher durchzusetzen als 1000 oder 1500 Euro. Und wenn man nach 5 Jahren eben das Gerät ersetzen muss dann kann man auch für ähnlichen Preis wieder ein Gerät kaufen.

    Frage: Kann ich bei der Haftpflicht-/Krankenkasse eines Notfallpatienten die Kosten für Verbrauchsmaterial einer Defibrillation geltend machen? Dann würden nämlich auch Folgekosten nach Einsatz uninteressant werden.
    Ich kenne es von Feuerlöschern die ich privat bei einem VU / Fahrzeugbrand einsetze. Diese werden von der Haftpfichtversicherung des Fahrzeughalters ersetzt.
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.03.2009 um 14:04 Uhr)

  2. #2
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    Sofern niemand anderes schadenersatzpflichtig ist, müsste Dir als Privatmann die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden ersetzen. Das ist nämlich einer der wenigen Fälle im SGB VII, der auch Sachschäden abdeckt!

    §13 SGB VII Sachschäden bei Hilfeleistungen
    Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.
    §2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes
    13. Personen, die
    a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, ...

  3. #3
    malteser Gast
    Eigentlich müßte die Versicheerung des Notfallpatienten die Folgekosten übernehmen,aber:
    Habe ich im Rettungsdienst defibrillieren müssen,bleiben die Patienten in der Regel bewußtlos.Oft erfahren die Hiorgs nur auf Nachfrage in den Kliniken die Patientendaten zur Abrechnung mit der betr. Krankenkasse.Aber ob eine Klinik mir als privatmann eine Auskunft erteilt,ist sehr fraglich.Die berufen sich dann auf ihre Schweigepflicht.Wo kann ich dann die Kosten geltendmachen ?
    2. Hoffentlich werden die Defis 2010 bei8 der Neustruckturierung der EH europaweit endlich mal zweifelsfrei für alle Ersthelfer gesetzlich freigegeben wie in anderen Ländern auch.
    Im Moment kann sich jede Versicherung bei Einreichung der Folgekosten weigern,zu bezahlen.Der Defi ist zwar noch nicht für alle Ersthelfer freigegeben,(Juristische Grauzone)
    MPG und Bundesärztekammer fordern eine Anwenderschulung.Im Moment heißt es wenn ein Helfer als Privatmann einen Defi einsetzzt,wird kein Hahn danach krähen.ob geschult oder nicht.In Firmen,Schulen,Einrichtungen etc. wird eine Schulung zwingend verlangt.Das darf so nicht bleiben und bedarf dringend der Änderung !!!!!!!!!!
    Schönes Wochenende,bios Bald

    Udo aus Karlsruhe

    Teilbeitrag, der sich direkt auf das AED-Gerät bezog, im Ursprungsthema belassen - Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.03.2009 um 14:16 Uhr)

  4. #4
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    Dass die gesetzlichen Grundlagen andere werden müssen ist richtig aber ein anderes Thema.

    Ich denke, die meisten Einsatzgebiete für diese Geräte bringen es mit sich, dass der mögliche Patient bekannt ist. Im Sportverein, im Kleinbetrieb usw, da weiß man wen man gerade defibrilliert. Somit kein Problem.

  5. #5
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    Aber was können wir schon daran ausrichten ? Das ein Gerät gebaut wird, das nicht
    dem finanziellen Aspekt, sondern der Hilfeleistung an sich gerecht wird ? Nicht in
    unserer Gesellschaft..

    Bezug zum Ursprungsthema gelöscht, da hier nicht mehr vorhanden. - Gruß, Mr. Blaulich
    Geändert von Mr. Blaulicht (27.03.2009 um 14:06 Uhr)
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  6. #6
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    Jetzt würde mich einmal interessieren, wo geschrieben steht, dass betriebl. Ersthelfer, Schüler etc. zwingend eine Schulung für den AED-Einsatz brauchen.

    Eine MPG-Einweisung entfällt, da es sich nicht um eine gewerbliche Anwendung handelt (Ausnahme: Betriebssanitäter).

    Und auch ansonsten fällt mir kein Gesetz ein, dass o.g. Personenkreis die Anwendung ohne Schulung verbietet.
    MfG

    brause

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