Sofern niemand anderes schadenersatzpflichtig ist, müsste Dir als Privatmann die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden ersetzen. Das ist nämlich einer der wenigen Fälle im SGB VII, der auch Sachschäden abdeckt!

§13 SGB VII Sachschäden bei Hilfeleistungen
Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.
§2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes
13. Personen, die
a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, ...