Keine Ursache.
Bevor die Geräte offiziell nicht zugelassen waren, werden sie wohl kaum verkauft worden sein. Insofern dürfte das Prüfdatum den frühestmöglichen (legalen) Inverkehrbringungszeitpunkt darstellen und somit deine Frage doch mit hinreichender Genauigkeit beantworten.