Schönen Dank schon mal für die ersten Antworten.

Die Aussage "nicht mehr zugelassen" ist in diesem Zusammenhang unserem Sicherheitsbeauftragten zuzuschreiben. Dieses Thema sei bei der Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte besprochen worden. Er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass er diese Handschuhe als "für den Innenangriff nicht mehr zulässig" aus dem Verkehr ziehen möchte. Für alle weiteren Tätigkeiten wäre der Handschuh weiterhin geeignet.

Das Nachschlagen bei Google & Co. war nicht erfolgreich. Da ich nicht bereit bin, viele Euro für die neue und alte Ausgabe der DIN EN 659 für einmal Nachschlagen auf den Tisch zu legen, wäre ich sehr dankbar, wenn eine kompetenter und mit der Materie vertrauter User die Unterschiede der Ausgaben hier kurz zusammengefaßt wiedergeben könnte.