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Thema: Feuerwehrhandschuhe "CHIBA RESCUE II" nicht mehr für IA zugelassen?

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  1. #1
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    Feuerwehrhandschuhe "CHIBA RESCUE II" nicht mehr für IA zugelassen?

    Moin Moin,

    unser Sicherheitsbeauftragter war in der vergangenen Woche auf Fortbildung. Nach seiner Rückkehr hat er unseren Wehrführer umgehend informiert, dass unser Standardhandschuh "CHIBA RESCUE II" nicht mehr für den Innenangriff zugelassen sein soll. Leider hat er uns nichts Schriftliches gegeben.

    Kurzbeschreibung (siehe z.B. http://www.gfd-katalog.de/katalog/CB...keldetail.html):
    "Feuerwehrhandschuh nach EN 659:2003, schwarz, Vollrindleder, wasserdicht und atmungsaktiv, EuroTex Membrane, mit Kevlar®-Garn genäht, hydrophobiert und hitzebeständig, Kevlar®-Futter, Spaltlederstulpe mit gelbem Leuchtstreifen, Stulpe durch Lasche mit Klettverschluss verstellbar, Vollrindlederbesatz am Stulpenende, flammfestes Stulpenfutter, Pulsschutz, gepolsterter Knöchelschutz, eingenähter, verstärkter Gummizug auf dem Handrücken, Ring und Karabinerhaken."

    Weiß hier jemand mehr? Wurden evtl. Normen und Prüfungen für Feuerwehrhandschuhe geändert? Schließlich war der Handschuh AFAIK bisher ohne Probleme einsetzbar. Im schlimmsten Fall bedeutet das für uns, alle Atemschutzträger kurzfristig mit neuen Handschuhen ausrüsten zu müssen (ca. 30 mal rund 75,- €).

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
    MkG
    Rundhauber

  2. #2
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    Erst einmal muss man sagen, dass es in dem Sinn keine "IA-Zulassung" gibt. Es gibt auch kaum Vorschriften, wann was zu tragen ist, die Stichworte lauten Schutzzieldefinition, Eigenverantwortung und Gefährdungsbeurteilung und in deren Rahmen die Auswahl geeigneter PSA.

    Man darf auch mit Baumwollklamotten und Lederstulpenhandschuhen in den IA, sollte sich aber nicht wundern, wenn etwas passiert. Die Unfallversicherungsträger geben teilweise Informationen, wie die gesetzten Schutzziele beispielsweise zu erfüllen sind. Andere, gleichwertige Maßnahmen sind aber genau so zulässig.

    Wenn ihr im Rahmen Eurer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass die vorhandenen Handschuhe weiterhin einen ausreichenden Schutz bieten, auch wenn sie nach einer mittlerweile in einer neuen Fassung vorliegenden Norm sind, dann ist das eben so. Eine gewissenhafte Informationsermittlung und schlüssige Dokumentation vorausgesetzt, kann euch dann keiner etwas haben. Aber das sollte dann schon eine fachkundige Person machen, die sich mit der Materie auskennt. Allein mit dem Durchblättern des Kataloges ist das nicht getan.
    Es verlangt niemand, dass grundsätzlich alles auszutauschen ist, wenn eine neue Norm vorliegt.

    Für die DIN EN 659 ist jedenfalls im Moment die Ausgabe 2008-06 aktuell, ob und was sich da gegenüber der Vorgängernorm geändert hat, sollte sich über Google herausfinden lassen.

  3. #3
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    Wir benutzen diese Handschuhe ebenfalls und hatten bisher nie Probleme damit. Haben alle Einsätze und Heißausbildungen bis Dato schadfrei überstanden. Mir wäre auch nichts bekannt, dass diese Handschuhe nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
    Zumindest ein Verbot ähnlich wie bei den Hanrath Schuhen scheint es wohl nicht zu geben.

  4. #4
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    Schönen Dank schon mal für die ersten Antworten.

    Die Aussage "nicht mehr zugelassen" ist in diesem Zusammenhang unserem Sicherheitsbeauftragten zuzuschreiben. Dieses Thema sei bei der Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte besprochen worden. Er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass er diese Handschuhe als "für den Innenangriff nicht mehr zulässig" aus dem Verkehr ziehen möchte. Für alle weiteren Tätigkeiten wäre der Handschuh weiterhin geeignet.

    Das Nachschlagen bei Google & Co. war nicht erfolgreich. Da ich nicht bereit bin, viele Euro für die neue und alte Ausgabe der DIN EN 659 für einmal Nachschlagen auf den Tisch zu legen, wäre ich sehr dankbar, wenn eine kompetenter und mit der Materie vertrauter User die Unterschiede der Ausgaben hier kurz zusammengefaßt wiedergeben könnte.
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
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    Ich kann heute Abend eventuell mal in die aktuelle Fassung der Norm gucken, die alte habe ich nicht, aber es stehen immer die Änderungen zum Vorgängerdokument drin.

    Allerdings wird das alleine das Problem nicht lösen.

  6. #6
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    Änderungen
    Gegenüber DIN EN 659:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    a) In 3.9 „Strahlungswärme“ wurden die Probengröße und das Annahmekriterium geändert;
    b) Normative Verweisungen geändert;
    c) Begriffe „Konvektive Hitze“ in „konvektive Wärme“ und „Hitzefestigkeit“ in „Wärmewiderstand“ geändert.
    Scheint jetzt nicht so weltbewegend zu sein.

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