Die Länder haben es sich aber einfach gemacht und die Aufgabe Feuerwehr an die Kommunen weitergegeben, die dann natürlich auch dafür bezahlen dürfen, das Land stellt aber die Regeln auf (sog. Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung).
Dann gibt es eben die Feuerschutzsteuer, die auf die Länder verteilt wird und zweckgebunden dem Brandschutz zugute kommen muss. Davon wird vom Land NRW zum Beispiel dann das IdF in Münster unterhalten. Der Rest wird u.a. als Förderung an die Kommunen weitergegeben. Allerdings muss man eben auch dazu sagen, dass die Länder dieses Geld für die Zwecke verwenden müssen. Wenn das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer sinken würde, ist es durchaus fraglich, ob das Land das mit Steuermitteln ausgleichen würde oder ob halt weniger Zuschüsse gezahlt werden. Es gibt halt keine Pflicht zu Bezuschussung. Üblicherweise muss ja auch ein Antrag gestellt werden, wenn der Topf leer ist, gibt es eben nichts ...
Genau genommen, ist der Katastrophenschutz (friedensmäßig) Aufgaben der Länder und die kommunalen Feuerwehren sind sowieso eingebunden. Was darüber hinaus für den Katastrophenschutz erforderlich ist, muss (müsste) dann vom Land unterhalten werden.Dann gibt es ja noch den Katastrophenschutz (bei uns sind das sogenannte Bundfahrzeuge) diese werden vom Bund angeschafft und (bei uns im LK) vom Landratsamt vom Brand- u. Katastrophenschutzamt verteilt.
Der Bund unterstützt den Katastrophenschutz der Länder dort, wo es für den Zivilschutz(Verteidigungsfall!) nötig ist, durch spezielle Ausstattung, das ist der sogenannte erweiterte Katastrophenschutz.
Leider wird das oft durcheinander geworfen, der Bund ist /nicht/ für den Katastrophenschutz zuständig, sondern nur für das, was über den KatS hinaus für den Kriegsfall notwendig ist (vgl. früher den Luftschutzhilfsdienst, der durch den Brandschutzdienst totale Parallelstrukturen zu den vorhandenen Feuerwehren aufgebaut hat, aber strikt von diesen getrennt war und strenggenommen im Friedensfall nicht hätte eingesetzt werden dürfen).