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Thema: Zuschuss genormte und ungenormte Fahrzeuge der Feuerwehr?

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  1. #1
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    also vom bundesland?

  2. #2
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    Genau, vom Land.

  3. #3
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    Moin,
    vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.

    Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
    Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
    Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.

    In Bayern ist es glaub ich auch davon abhängig wie oft das Fahrzeug z. B. schon vorhanden ist. Wenn bei uns im Lkr. einer auf die Idee kommt man bräuchte noch einen 6. RW oder ne 10. DLK und meint er muss aus eigener Tasche sowas kaufen gibts evtl. keinen Zuschuss (schon gar nicht wenn Dinge über Vereinskohle beschafft werden).
    Allerdings ist ja da wo ein Wille ist erfahrungsgemäß auch ein Gebüsch in der Nähe.

    Gruß

  4. #4
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Moin,
    vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.
    Wo fördert der Bund denn die Beschaffung kommunaler Fahrzeuge?

    Die Länder geben (teilweise?) eigentlich auch nur das zweckgebundene Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer weiter - wozu sie verpflichtet sind.
    Das bedeutet: Wenn da nichts oder nicht viel zusammenkommt, wird die Förderung eben entsprechend gemindert. Ich glaube nicht, dass die Länder da Mittel aus dem Haushalt in die Hand nehmen würden (die dann wieder woanders fehlen). Denn die Unterhaltung einer Feuerwehr ist nunmal keine Pflichtaufgabe des Landes.

    Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
    In NRW gibt es zum Beispiel gar keine Einzelbezuschussungen mehr, hier wird jeder Kommune in jedem Jahr ein Betrag zur Verfügung gestell. Der kann dann natürlich auch für nicht genormte Fahrzeuge verwendet werden.

    Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
    Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.
    Das ist aber glaube ich auch nur in Bayern so ...

  5. #5
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    Hi,
    also Feuerwehr ist Prinzipiell Ländersache (genau wie Polizei und Rettungsdienst)

    Dann ist es so das manche Landkreise auch noch etwaige Zuschüsse geben für Fahrzeuge geben - ist aber von LK zu LK unterschiedlich.

    Dann gibt es ja noch den Katastrophenschutz (bei uns sind das sogenannte Bundfahrzeuge) diese werden vom Bund angeschafft und (bei uns im LK) vom Landratsamt vom Brand- u. Katastrophenschutzamt verteilt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bayerfire Beitrag anzeigen
    Hi,
    also Feuerwehr ist Prinzipiell Ländersache (genau wie Polizei und Rettungsdienst)
    Die Länder haben es sich aber einfach gemacht und die Aufgabe Feuerwehr an die Kommunen weitergegeben, die dann natürlich auch dafür bezahlen dürfen, das Land stellt aber die Regeln auf (sog. Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung).

    Dann gibt es eben die Feuerschutzsteuer, die auf die Länder verteilt wird und zweckgebunden dem Brandschutz zugute kommen muss. Davon wird vom Land NRW zum Beispiel dann das IdF in Münster unterhalten. Der Rest wird u.a. als Förderung an die Kommunen weitergegeben. Allerdings muss man eben auch dazu sagen, dass die Länder dieses Geld für die Zwecke verwenden müssen. Wenn das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer sinken würde, ist es durchaus fraglich, ob das Land das mit Steuermitteln ausgleichen würde oder ob halt weniger Zuschüsse gezahlt werden. Es gibt halt keine Pflicht zu Bezuschussung. Üblicherweise muss ja auch ein Antrag gestellt werden, wenn der Topf leer ist, gibt es eben nichts ...

    Dann gibt es ja noch den Katastrophenschutz (bei uns sind das sogenannte Bundfahrzeuge) diese werden vom Bund angeschafft und (bei uns im LK) vom Landratsamt vom Brand- u. Katastrophenschutzamt verteilt.
    Genau genommen, ist der Katastrophenschutz (friedensmäßig) Aufgaben der Länder und die kommunalen Feuerwehren sind sowieso eingebunden. Was darüber hinaus für den Katastrophenschutz erforderlich ist, muss (müsste) dann vom Land unterhalten werden.

    Der Bund unterstützt den Katastrophenschutz der Länder dort, wo es für den Zivilschutz(Verteidigungsfall!) nötig ist, durch spezielle Ausstattung, das ist der sogenannte erweiterte Katastrophenschutz.

    Leider wird das oft durcheinander geworfen, der Bund ist /nicht/ für den Katastrophenschutz zuständig, sondern nur für das, was über den KatS hinaus für den Kriegsfall notwendig ist (vgl. früher den Luftschutzhilfsdienst, der durch den Brandschutzdienst totale Parallelstrukturen zu den vorhandenen Feuerwehren aufgebaut hat, aber strikt von diesen getrennt war und strenggenommen im Friedensfall nicht hätte eingesetzt werden dürfen).

  7. #7
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    @ niderrijner

    nicht nur auf Fahrzeuge bezogen sondern zum Beispiel bei MOB´s Anlagen gabs glaub ich bis letztes Jahr nen Zuschuss vom Staat oder auch wie von Bayerfire erwähnt für KatS Fahrzeuge.

    Gruß

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