Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
hm mir ging es halt darum das wir zum letzten dienst nochmal die UVV durchgenommen haben speziel elektrosachen..da hat sich wohl in letzter zeit einiges geändert..
Was denn?

bei e unfällen gilt ja 20 m abstand...dann kam halt der einwand das das wegen des öls etc eh nicht möglich is...
Bitte unterscheiden:
Abstände zu spannungsführenden Anlagen im "Normalbetrieb" (von 1 m bis 1000V bis zu 5 m bei 220 kV)

Abstände zu spannungsführenden Anlagen nicht im Normalbetrieb, insbesondere wenn Leitungen irgendetwas berühren (1 m bis 1000V, ansonsten 20 m - Stichwort "Spannungstrichter")

Abstände bei Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen (Niederspannung: 1 m bei Sprüh- und 5 m bei Vollstrahl, Hochspannung 5 m bei Sprüh- und 10 m bei Vollstrahl)

auch wussten wir nicht inwieweit eine "früherkennung" durch den versorgen möglich ist und ob man das ding auch aus der ferne abschalten kann (also der versorger)
Da man die Abstände beim Betreten in der Regel nicht einhalten kann, hilft nur EVU anfordern, ausreichend vorher anhalten (möglichst nicht unter abgehenden Leitungen parken), suffizienten Schaumangriff vorbereiten, Eintreffen EVU abwarten und hoffen, dass bis dahin das Öl schon vollständig verbrannt ist (das macht die Sache nämlich einfacher).


Ahja: Da bei euch anscheinend etwas Verwirrung herrscht, empfiehlt es sich, den zuständigen EVU zu kontaktieren, eventuell kann der einen Schulungsabend oder gar eine Begehung einer solchen Anlage mal organisieren.