Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
Richtig, so weit so gut. Das ist mir natürlich auch bekannt, dennoch aber nicht so einfach zu händeln, wie es der oberflächlichen Anschein suggeriert.

Um das ganze zum Erfolg zu führen müsste es zu einer Anklage desjenigen, der die Lehrerin abhört, führen.
Spätestens jetzt muss der Tatbestand aktiv belegt werden. Hierbei hilft denn aber auch keine Tonaufzeichnung, da so etwas, weil vorher nicht genehmigt, in der Regel nicht Gerichts verwertbar ist und in sich auch schon wieder eine Straftat wäre.
Spätestens jetzt muss daher einer, Presse oder Informant, Farbe bekennen, den Scanner auf den Tisch packen und vorführen, wenn es zu dem Zeitpunkt denn überhaupt etwas zu abhören gibt.
Nicht unbedingt. Denn durch Ermittlungen, können auch ohne Informatenpreisgabe Tatbestände wiederlegt werden. Sonst würde ja keiner Informationen an die Presse geben, wenn er fürchten müsste in einem evtl. stattfindenden Prozess aussagen zu müssen.

Gruß
Simon