Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
Super Idee!
Natürlich sollte man etwas unternehmen um die Lehrerin ggf. zu schützen.
Als erstes käme dann aber die Frage auf, woher die Infos des Informanten kommen und ob da u. U. unberechtigtes Abhören per Scanner und Verwerten von Infos, die nicht für den Informanten bestimmt waren, vorliegt.
Das käme dann einer Selbstanzeige gleich. Es sei denn, man findet einen Weg dieses der Presse anonym aber glaubhaft zuzuspielen.
Hi,

in Deutschland ist der Informantenschutz vom Bundesverfassungsgericht abgesichert. Ich sehe da keine Selbstanzeige.
Mehr zum Thema bei Tante google: Stichwörter Informatenschutz, Spiegel-Affäre, ...

Gruß
Simon