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Thema: Energiefreisetzung bei Verkehrsunfällen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Naja ...
    Was mir gerade aufgefallen ist.
    Wir haben hier ein grundsätzliches Problem.
    Der TE hat seine Fragen in meinen Augen blöd gestellt.
    Denn bei 2. Sorry, aber wenn interessiert wieviel Enegie (Joule) auf einen Körper bei einem Aufprall wirken.
    Eigentlich müßte die Frage lauten, wieviel Beschleunigung wirkt auf den Körper.
    Und ich bin bei meiner Berechnung von Beschleunigung ausgegangen. (X fache der Erdbeschleunigung) und du eben von der Energie.
    Genau. Die Energie lässt sich relativ leicht ermitteln. Um jetzt auf die negative Beschleunigung (=Verzögerung) zu kommen, benötigt man entweder die Zeit oder den Weg, bis man zum Stillstand kommt. Der Weg wäre bei einem PKW durch die Knautschzone ungefähr ermittelbar.
    Bei einer fallenden Person ist das schon schwieriger.

  2. #2
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    27.02.2002
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    5.256
    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Bei einer fallenden Person ist das schon schwieriger.
    Die Geschwindigkeit würde sich wieder errechnen lassen aus.
    Wurzel aus s(3m)/2/g(9,81m/s²).
    Und nun kannst du mit der "Bremsstrecke" des Körpers (0m) wieder die negative Beschleunigung ausrechnen.
    Genau so ein Beispiel haben wir in unseren B1 in Physik durchgerechnet.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    01.12.2003
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    314
    Servus,

    großes DANKE für eure zahlreichen Antworten, bin nun wieder etwas schlauer geworden, habe nicht damit gerechnet, dass das so schwierig ist (geht über mein Schul-Physik-Restwissen wohl hinaus)

    Da muss ich mich wohl nochmal richtig einlesen um das alles zu verstehen bzw. dann richtig verwenden zu können.

    @Alex22: Du hast natürlich Recht ! Ich meinte die Beschleunigung habe schlichtweg den falschen Begriff verwendet. Sry (Im Wirtschafts-LK war das alles nicht so wichtig^^)

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