In offiziellen Karten (der Landesvermessungsämter bzw. vergleichbarer Einrichtungen) wird als Mast bezeichnet, wenn das Gebilde abgespannt ist, als Turm dann, wenn es selbsttragend ist. Also ein Drahtgerüst, das sich aber selber trägt (=keine Abspannseile benötigt), ist ein Turm.
Gruß,
Funkwart





Zitieren