Hallo,
was du schreibst ist nicht unbedingt richtig. Die stellen 3 u. 4 im FMS-Telegramm werden üblicherweise als Ortskenner bezeichent. So ist es auch in der gängigen Literatur. Den Brgriff "Kreiskenner" verwendet man allgemein nicht.
Die Stellen 5 bis 8 im Telegramm dienen der Kenntlichmachung des Fahrzeuges, wobei die Stellen 5 u. 6 in vielen Bundesländern den Standort kennzeichnen, in anderen aber wiederum nicht (z.B. im Saarland).
Also: Auch wenn die Stellen 5 u. 6 den Standort oder die Wache kennzeichen, so werden sie dennoch nicht als Ortskenner bezeichent. Dieser Begriff bleibt den stellen 3 u. 4 vorbehalten.
Gruß, Matze