Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Ja, muss er...

Sieher hierzu die TR-BOS FMS (Seite 4 fast ganz unten)

Andere FMS-Geräte dürfen NICHT betrieben werden...

Naja, Strafbar würd ich nich unbedingt sagen...

Ausser natürlich den Verstoß gegen das TKG ;)

Und eventuell kommt eine Aberkennung eurer BOS-Funk berechtigung auf euch zu...
(Was allerdings wiederum sehr sehr selten der Fall sein dürfte)

MfG Fabsi

Danke, schonmal.

Mir geht es darum das die bei uns einen Betriebsfunk-FMS-Hörer mit 5-Ton Geber (Betriebsfunkvariante des Commander 5 FMS) im Einsatzfahrzeug verbauen wollen aus Kostengründen.

Ich selber bin aber kein Freund von nicht zugelassenen Geräten im BOS-Funk und suche jetzt nach plausiblen und belegbaren Gründen damit ich sagen kann wenn dieser Handapparat verbaut wird werde ich das FuG nicht mehr verwenden!

Dafür brauche ich ein paar Gesetzestexte und oder Paragraphen gegen die ich bei Verwendung des Betriebsfunkhörers an der BOS-Anlage verstoßen würde und die mich zu erwartenden Strafen.

Mfg
Chris