Also abklemmen des Schalters dürfte nicht reichen, da normalerweise alle am Fahrzeug befindlichen lichttechnischen Einrichtungen auch funktionieren müssen, sonst keine Plakette. Also müssen die blauen Töpfe schon runter. Tonfolgeanlage muss nicht, da die sowieso durch die Klangflgeverriegelung nicht mehr funktioniert (funktionieren dürfte!). Zur Not muss diese auch abgeklemmt werden.
Bei Polizeifahrzeugen muss (Hab ich gehört) nur der Schriftzug "Polizei" runter die Lackierung/Beklebung kann so bleiben. Frage mich eigentlich immer warum der Schriftzug runter muss, denn das Wort "Polizei" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.

Vollabnahme wird da aber nicht nötig sein, der Gutachter wird die Schlüsselnummern und Fahrzeugart ändern und natürlich der Eintrag über RKL und evtl. leuchtrote Streifen wird rausgenommen, sofern sie überhaupt drin stehen, da bei den meisten Schlüsselnummern/Fahrzeugarten dies (zum. RKL und Tonfolgeanlage) schon vorgegeben ist.