Blaulichter zu Showzwecken sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Und zwar ist dazu eine Einzelgenehmigung fällig, die allerdings nur dann erteilt wird, wenn durch die Demontage von Blaulicht und Horn die Authentizität des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. So weit ich weiß, dürfen diese Fahrzeuge dann allerdings auch nicht mehr im normalen Alltagsgeschäft benutzt werden, sondern lediglich zu Messen, Ausstellungen und ähnlichem fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht





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