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Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    und wenn er das auto auf die art von fabsi zugelassen hat, kann er das fahrzeug auf privatgelände mit blaulichtkappen ausstatten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    05.10.2003
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    4.289
    Blaulichter zu Showzwecken sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Und zwar ist dazu eine Einzelgenehmigung fällig, die allerdings nur dann erteilt wird, wenn durch die Demontage von Blaulicht und Horn die Authentizität des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. So weit ich weiß, dürfen diese Fahrzeuge dann allerdings auch nicht mehr im normalen Alltagsgeschäft benutzt werden, sondern lediglich zu Messen, Ausstellungen und ähnlichem fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    30.07.2007
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    800
    joah... danke erstmal an alle für eure Hilfe... da ich momentan keine lust auf den behördenstress hab werd ich die RTK wohl runter schmeissen. Denke mal erteilung der BW und erlös aus dem Verkauf von der RTK decken sich.
    Vorher werd ich aber nochmal mit dem Prüfer sprechen, bin da eh hin und wieder beruflich bedingt.

    So denn... wenns was neues gibt werd ichs euch mitteilen...

  4. #4
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    148
    Also abklemmen des Schalters dürfte nicht reichen, da normalerweise alle am Fahrzeug befindlichen lichttechnischen Einrichtungen auch funktionieren müssen, sonst keine Plakette. Also müssen die blauen Töpfe schon runter. Tonfolgeanlage muss nicht, da die sowieso durch die Klangflgeverriegelung nicht mehr funktioniert (funktionieren dürfte!). Zur Not muss diese auch abgeklemmt werden.
    Bei Polizeifahrzeugen muss (Hab ich gehört) nur der Schriftzug "Polizei" runter die Lackierung/Beklebung kann so bleiben. Frage mich eigentlich immer warum der Schriftzug runter muss, denn das Wort "Polizei" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.

    Vollabnahme wird da aber nicht nötig sein, der Gutachter wird die Schlüsselnummern und Fahrzeugart ändern und natürlich der Eintrag über RKL und evtl. leuchtrote Streifen wird rausgenommen, sofern sie überhaupt drin stehen, da bei den meisten Schlüsselnummern/Fahrzeugarten dies (zum. RKL und Tonfolgeanlage) schon vorgegeben ist.

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