Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 21 von 21

Thema: Welche Fahrzeuge mit "SoSi" Privat Erlaubt?!?

  1. #16
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    hmmm son alter opel fährt hier auch rum mit ner abdeckung... jetzt wo de es sagst...
    echt ned einfach da brauchbare infos zu bekommen bzw. 100%tige.

    wennsch nu beim straßenverkehrsamt anruf werd ich sicher auch ned schlauer *g*

  2. #17
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Ist doch gar nicht sooo schwer ;)

    Wenn du Jetzt ein Fahrzeug von einer solchen Organisation übernimmst, fällt es:
    1. nicht unter den "1999er Jahres §§"
    2. vermutlich nicht unter Oldtimer (bei den Baujahren *g*)

    Also bleibt dir nur:
    - Blaulichter demontieren oder
    - Blaulichter überstreichen, mit nicht reflektierender Farbe
    dazu:
    - am besten Schalter abklemmen (wehe der TÜV-Mensch zieht an dem Schalter und oben sind noch Birnen drin :D )
    - Tonfolgegeneratoren entfernen (Muss nicht, wenn Schalter ausgebaut)

    Somit wäre die Verkehrswarnanlage (so heist das ganze richtig...) nicht mehr wirklich in Betrieb zu setzen und der TÜV hat nichts zu beanstanden daran...

    Nun somit zum TÜV fahren und eine Vollabnahme (wegen erteilung neuer BE) machen lassen... Ok, kostet ein wenig mehr als der normale TÜV, aber wenn das Auto frischen TÜV hat, sollten die Herren da mit sich reden lassen...

    Mit dem Wisch und den Fahrzeugpapieren jetzt auf die Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug: Anmelden ;)

    ---

    Klar, kann ich die auch genug Autos zeigen, bei denen mal vergessen wurde, den Zusatz "blaue Rundumkennleuchte" aus den Papieren zu löschen... oder sonstige Sonderkonstrukte... Aber meine hier aufgezeigt Vorgehensweise macht den wenigsten Ärger und Stress :)

    MfG Fabsi

    P.S.: Verhält sich (fast) wie mit der GEZ... NUR, weil du den Fernseher nie einschaltest oder nur einen Videorecorder dran hast, gilt er trotzdem für die GEZ noch als Empfangsgerät, solange der Tuner-Baustein noch drin ist... Also den auslöten und schon ist es nur noch ein Fernsehen aber ohne "Empfangsgerät" ;)

  3. #18
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    und wenn er das auto auf die art von fabsi zugelassen hat, kann er das fahrzeug auf privatgelände mit blaulichtkappen ausstatten
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #19
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Blaulichter zu Showzwecken sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Und zwar ist dazu eine Einzelgenehmigung fällig, die allerdings nur dann erteilt wird, wenn durch die Demontage von Blaulicht und Horn die Authentizität des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. So weit ich weiß, dürfen diese Fahrzeuge dann allerdings auch nicht mehr im normalen Alltagsgeschäft benutzt werden, sondern lediglich zu Messen, Ausstellungen und ähnlichem fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    joah... danke erstmal an alle für eure Hilfe... da ich momentan keine lust auf den behördenstress hab werd ich die RTK wohl runter schmeissen. Denke mal erteilung der BW und erlös aus dem Verkauf von der RTK decken sich.
    Vorher werd ich aber nochmal mit dem Prüfer sprechen, bin da eh hin und wieder beruflich bedingt.

    So denn... wenns was neues gibt werd ichs euch mitteilen...

  6. #21
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Also abklemmen des Schalters dürfte nicht reichen, da normalerweise alle am Fahrzeug befindlichen lichttechnischen Einrichtungen auch funktionieren müssen, sonst keine Plakette. Also müssen die blauen Töpfe schon runter. Tonfolgeanlage muss nicht, da die sowieso durch die Klangflgeverriegelung nicht mehr funktioniert (funktionieren dürfte!). Zur Not muss diese auch abgeklemmt werden.
    Bei Polizeifahrzeugen muss (Hab ich gehört) nur der Schriftzug "Polizei" runter die Lackierung/Beklebung kann so bleiben. Frage mich eigentlich immer warum der Schriftzug runter muss, denn das Wort "Polizei" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.

    Vollabnahme wird da aber nicht nötig sein, der Gutachter wird die Schlüsselnummern und Fahrzeugart ändern und natürlich der Eintrag über RKL und evtl. leuchtrote Streifen wird rausgenommen, sofern sie überhaupt drin stehen, da bei den meisten Schlüsselnummern/Fahrzeugarten dies (zum. RKL und Tonfolgeanlage) schon vorgegeben ist.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •