Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Tja ... wenn man mal ließt fällt einem was auf ...
Das ist ja auch mal sehr dehnbar.

(4) 1Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Und nein, das steht nicht in der StVO sondern in der StVZO.
Genau genommen im § 70 der StVZO .... somit brauch ich mich, sofern man zur Feuerwehr im Einsatz fährt auch nicht an die StVZO halten, sprich ... (macht euch selbst eure Gedanken. :-D)

So ein Bulshit (sorry)....wenn schon Zitate aus Vorschriften, dann auch bitte die §§ davor und danach und vor allem den ZITIERTEN Paragraphen richtig LESEN und RICHTIG (also VOLLSTÄNDIG) zitieren !!!!!!!!!!!

Im Satz 2 des Abs. 4 des von dir unvollständig und tendenziös zitierten § 70 heisst es nämlich ganz eindeutig: Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig. !

Wenn jemand wie Du unvollständig liest und zitiert resultiert daraus dann nämlich solch bl.....auäugige Schlußfolgerungen wie: "... mit dieser Argumentation dürfte "man" ja auch mit Blaulicht fahren."