Permanent mit einem überladenen Fahrzeug fahren kann aber keine Lösung sein, auch wenn es vielleicht gar nicht auffällt. Vielleicht aber doch.
Wenn das Fahrzeug (bzw. ja eher die Fahrzeuge) schon mit minimalster Ausrüstung so überladen ist, ist es schlicht schlecht geplant. Ich frage mich, wie das so krass der Fall sein kann, dass man von einem HLF die Löschausstattung räumen muss.
Auf Dauer hilft dann nur Tank verkleinern (wenn das technisch möglich ist, Luftblase oder ähnliches einbauen und damit Volumen reduzieren?) oder Fahrzeug auflasten, wenn möglich.
Hallo,
dieses Argument haben wir auch schon gebracht.Sowie einige andere.es ist eine Anordnung von ganz oben den Tank zu leeren.Wir haben auch alles schriftlich gemacht.Wir haben alles gemancht was für uns im Fall des Falles wichtig ist.
Aber die Sache mit dem Tank im Nacken lässt uns keine Ruhe.Wir sehen eine größere Gefahr in dem entleerten Tank als in dem überladenen Fahrzueg.Vor dem wiegen sind wir mit locker 2 Tonnen "Überladung" gefahren.Unwissentlich.Jetzt ging es sogar schon durch die Presse.Also wissen es nun alle.
Ich persönlich würde lieber eine Strafe erhalten wollen als von einem Tank erschlagen zu werden.Ich persönlich tendiere zur Abmeldung(stilllegung) des Fahrzeuges.Oder komplett nackt mit einem Mann aber vollem Tank.
Eine echt schwierige Sache...
Gibt es irgendwo was Gesetzliches zu diesem Thema?
Wenn ja,wo?
Gruß firefraggle
Habt ihr denn noch Wasser auf dem LF?
Vielleicht wäre es dann eine Überlegung, das Wasser vom TLF komplett zu entfernen. Dann bliebe auch Gewichtsreserve für andere Geräte, die man wieder zuladen könnte.
Ein TLF ohne Wasser ist halt sinnfrei, aber wenn es anders nicht geht...
Wie sieht es denn bei euch mit der Struktur des Ausrückebereichs aus? Falls ihr z.B. fast nur Stadtgebiet habt wo überall Hydranten stehen, könnte man über diese Lösung vielleicht nachdenken...
Als das Fahrzeug beschafft wurde war es doch sicherlich nicht überladen, oder?
Ich kanns mir zumindest nicht vorstellen, dass ein Aufbauhersteller ein Fahrzeug vom Hof fahren lässt, welches mit hinzugerechneter Mannschaft das im Schein eingetragene zGG überschreitet.
Ergo --> Fahrzeug wieder in den Auslieferungszustand versetzen und es passt wieder.
Oder seh ich das falsch?
Gruß
Flo
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