Falls keine möglichkeit der "Auflastung" besteht, lasst vom TÜV prüfen, ob die "Überladung" gefährdent für das Fahrzeug ist, wenn nein ---> Ab zum zuständigen Innenministerium und Ausnahmegenehmigung einholen ^^
MfG Fabsi
Falls keine möglichkeit der "Auflastung" besteht, lasst vom TÜV prüfen, ob die "Überladung" gefährdent für das Fahrzeug ist, wenn nein ---> Ab zum zuständigen Innenministerium und Ausnahmegenehmigung einholen ^^
MfG Fabsi
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