Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
Mich würde auch interessieren, welche Dienstanweisung. Ich bin seit weit mehr als einem Jahrzent im DRK tätig, war dort auch Führungskraft und habe von einer bundesweiten Dienstanweisung noch nichts gehört. Es gibt eine Dienstordnung, in der steht aber so etwas nicht drin.

Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)

Gruß
Michael