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Thema: Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    Das steht hier :
    § 52 StvZO
    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

    Früher war das sogar noch auf Fahrzeuge ab einer zul.Gesamtmasse von 3,5t eingeschränkt ... Heute nicht mehr.
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    pierre0208 Gast
    Wir haben es so gemacht, haben von ATU einen Satz Scheinwerfer für 10€ gekauft ( Die Dinger mit dem Plastegitter) und 24V Birnen rein. Dann aufs Dach damit und an die Pumpenbeleuchtung mit dran. So sieht man ums ganze Auto mehr wie genug

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