Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.
So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.