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Thema: Eigener FME - Nutzung in der HiOrg

  1. #16
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    Genau so habe ich auch argumentiert: " Was ist wenn mein Handy kaputtgeht?" "Ja, das ist was anderes"
    Naja... ich muss da wohl nochmal nachhören

  2. #17
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    Ähm, dein privates Handy hast du bei Übungen und Einsätzen nicht mit zu nehmen...

    Wenn doch: auf eigene Gefahr...

    Zumindest ist so die standartregelung beim DRK (wobei hier das D auch wirklich als Deutschlandweit gemeint ist)

    MfG Fabsi

  3. #18
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    Ja genauso habe ich das schonmal gehört!
    Komisch... werde nochmal nachfragen.

  4. #19
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    was manche ...

    ...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
    Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

    mfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #20
    Florian E 14/83 Gast
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    ...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
    Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

    mfG
    Damit wir das aber auch nicht erledigt sein, da die Digitale Alarmierung erstmal nicht vorgesehen ist.

  6. #21
    fireparamedic Gast
    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.


    So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
    Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.

  7. #22
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    713
    Sorry, aber wo steht das??????

  8. #23
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    ...FF und HiOrg für ein Gejammer mit der Privatmelder beschafferei abhalten. Das Leute hier im Forum ganz verstört und eingeschüchtert nachfragen wie das so ist zeigt mir, das sie kein Vertrauen in ihrer Einheit und zu Ihren Verantwortlichen haben...
    Hoffentlich wird der Digitalfunk bald umgesetzt, dann hat das ein Ende.

    mfG
    Wieso sollte das ein Ende haben wenn Tetra netz kommt? Die einheiten die momentan schon Digital laufen ob nun teilweise oder Komplett werden wohl den Teufel tun und auf Tetra melder umrüsten. Und somit hat das auch sicherlich so schnell kein Ende.

  9. #24
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    Zitat Zitat von fireparamedic Beitrag anzeigen
    Warum Kostenübernahme falls das Gerät kaputt geht ?
    Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr d.h. Haftunsansprüche im falle eines (technischen) Defekts gegen die Feuerwehr kannst auf keinen Fall stellen da der Melder ja im Grunde nix mit der Feuerwehr zu tun hat.

    So leid wie mir das tut, aber den Text kann ich so nicht unterschreiben. Der Melder ist Teil der BOS Organisation, damit darfst Du als Privatperson keinen bequarzten und programmierten Melder besitzen. Wenn du einen Melder privat kaufst musst du ihn der entsprechenden Organisation "vermachen", soll heißen er muss bei z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt) gemeldet werden und geht dann so halb in deren Besitz über. Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird oder sie kann i di auch wegnehmen wenn es bestimmte Gründe dafür gibt. Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle.
    Hoffe ich habe mich beim schreiben jetzt nicht irgendwie verhaspelt.
    Schön geschrieben, aber
    a) Ordnungsamt. Ich habe kein Gewerbe, keine Veranstaltung oder eine Demonstration, sondern einen FUNKMELDEEMPFÄNGER! Somit brauche ich die Kiste dort nicht anmelden. Habe eine zuverlässige Quelle beim Ordnungsamt, insofern ist diese Aussage bestätigt.
    b) Keinen privaten Melder besitzen. Hoppla, aber ich kann mir einen Quattro XLSi kaufen, dort die Polizeifrequenz draufbequarzen und die Kiste mit einer Lichterkette beleuchtet im Garten aufstellen. Solange das Gerät nicht läuft, darf ich das Quatscherl besitzen, das Eigentum daran haben und Absperrbänder aufstellen, dass ihn jedermann besuchen aber nicht anfassen kann.
    c) Der Organisation vermachen. Öhm, nein. Egal was ich mir kaufe, du wirst keinen Gesetzestext finden, der sagt "Wenn Du Dir Produkt ABC / RTK 6SL / Swissphone Memo kaufst, muss das Eigentum an die Freiwillige Feuerwehr übertragen werden". Zwar vom rein Moralischen her eine schöne Idee, aber in diesem Sinne absoluter Humbug. Beisst sich auch mit deinem zweiten Satz, der da lautet "Das Gerät das du selbst privat kaufst gehört dir und nicht der Feuerwehr".
    d) "Hat zur Folge das die Organisation dann auch bestimmen kann wie er Programmiert wird" Nein. Ich kann draufprogrammieren was ich will, der Kreisbrandrat / Stadtbrandrat darf ihn mir deswegen nicht wegnehmen. Klar, kann er über die Bundesnetzagentur --> Polizei dafür sorgen, dass das Gerät beschlagnahmt wird, weil ich unberechtigt Nachrichten abhöre, okay, aber damit macht er sich lächerlich (solange ich es im privaten Rahmen betreibe, klar, mitten im Supermarkt kommts nicht so griffig) und bei mir im Haus hat die "Organisation" nicht mal ansatzweise das Recht, meinen Melder einzuziehen, geschweige denn überhaupt das Gartentürchen aufzumachen.
    e) "Du kannst ihn zwar noch verkaufen wenn du ihn nicht mehr haben willst, musst dieses aber wiederrum nachweisen bei der übergeordneten Stelle" Nein. Den leitenden Baureferenten (sh. Punkt f) werde ich nicht informieren, wenn ich meinen privaten RE229 nicht mehr haben will und ihn bei ebay / Kleinanzeigen bei FMS.de oder auf dem Flohmarkt verkaufe. Und besonders, nur einen Nachweis erbringen, nun ja, wird beim Flohmarkt ein Problem, hat aber niemanden zu interessieren. Was Hänschen Huber mit meinem Melder dann macht (er muss ja, falls nicht berechtigt, die Kiste betriebsunbereit machen), ist mir, meinem Stadtbrandrat und meinem leitenden Baudirektor so ziemlich egal
    f) "z.B. Ordnungsamt (für die Feuerwehr jetzt)" Die Feuerwehr kann auch anderen Referaten unterstellt sein. Hier z.B. dem Baureferat
    g) "und geht dann so halb in deren Besitz über" Wir unterscheiden doch bitte "Besitz" und "Eigentum". Besitz ist die tatsächliche Herrschaft (habe ich das Gerät in der Hand), Eigentum ist die rechtliche Herrschaft (gehört mir das Gerät). Wenn, dann bliebe das Gerät in deiner Hand. Eine teilweise Eigentumsübertragung ist mir in keinem Zusammenhang bekannt und in diesem Falle auch nicht zutreffend, weil der privat gekaufte Melder schon mal ganz trocken gesehen mein ureigenstes Eigentum ist. Da hat niemand auch nur ansatzweise das Recht, das Eigentum an sich zu reissen. Andersrum, wenn der Melder von der Stadt / Gemeinde gekauft wurde, dann haben die Freunde das Eigentum und haben mir den Melder zur unentgeltlichen Nutzung überlassen, dann bin ich Besitzer, dann kann auch, wenn ich damit umgangssprachlich gesehen "Scheisse baue" jederzeit nach §985 BGB die Herausgabe verlangen.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  10. #25
    Registriert seit
    04.01.2005
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    709
    sehr gut geschrieben!
    das werde ich so mal meinem Ortsbrandmeister vorlegen .. denn der besteht darauf sobald sich jemand einen Melder selber kauft MUSS der der Stadt/Feuerwehr überschrieben werden ansonsten darf er nicht benutzt werden.
    Was die Stadt dazu sagt weiss ich nicht, weil die handeln glaube ich mit rohen Eiern wenn die da zustimmen.
    Es gibt dieses "Problem" auch nur direkt hier in der Stadt, was die Ortsteile machen ist scheiss egal. die kaufen sie da dauernd privat neue melder..
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

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