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Thema: PayPal-Geldwäsche

  1. #1
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    PayPal-Geldwäsche

    bekam jetzt von PayPal eine Info:

    Sie erhalten diese Benachrichtigung, da Ihre gesamten Zahlungseingänge bei PayPal den Betrag von 1.000,00 EUR überschritten haben.

    Um die Richtlinien der Europäischen Union zur Geldwäscheprävention einzuhalten, ist PayPal gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen von Kunden einzuholen, die Zahlungen erhalten, die das festgelegte Limit überschreiten. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und folgen Sie den Anweisungen in der Kontoübersicht zur Angabe der erforderlichen Informationen. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern, dass Sie diese Angaben so bald wie möglich machen.

    Bei Fragen können Sie sich unter 0180 500 66 27 an unseren Kundenservice wenden (14 Cent/Min aus dem Festnetz der Telekom. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können höhere Gebühren anfallen.).

    Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten.


    Wieviel kann ich bei Ebay verkaufen um nicht als Gewerbetreibender zu zählen!

    Nicht das mir die Steuer noch ans Bein pisst!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Brandmeister Beitrag anzeigen
    bekam jetzt von PayPal eine Info:

    Sie erhalten diese Benachrichtigung, da Ihre gesamten Zahlungseingänge bei PayPal den Betrag von 1.000,00 EUR überschritten haben.

    Um die Richtlinien der Europäischen Union zur Geldwäscheprävention einzuhalten, ist PayPal gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen von Kunden einzuholen, die Zahlungen erhalten, die das festgelegte Limit überschreiten. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein, und folgen Sie den Anweisungen in der Kontoübersicht zur Angabe der erforderlichen Informationen. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern, dass Sie diese Angaben so bald wie möglich machen.

    Bei Fragen können Sie sich unter 0180 500 66 27 an unseren Kundenservice wenden (14 Cent/Min aus dem Festnetz der Telekom. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können höhere Gebühren anfallen.).

    Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten.
    Das Verfahren habe ich bei paypal auch durch. Das dauert recht lange, bis die die eingereichten Unterlagen bearbeitet haben. Da kommen bestimmt noch ne ganze Reihe von Mails, wo man sich sagt - hab ich doch schon gemacht - was wollen die ....


    Wieviel kann ich bei Ebay verkaufen um nicht als Gewerbetreibender zu zählen!

    Nicht das mir die Steuer noch ans Bein pisst!
    Die Frage kann ich pauschal auch nicht beantworten. Das kommt viel auf die Art der Verkäufe an. Gewerblich auf jeden Fall, wenn mit Gewinnabsicht verkauft wird - also in der Regel bei Neuware. Bei Gebrauchtware spielt sicherlich die Anzahl der Artikel und die Regelmäßigkeit eine Rolle. ...und wie das Finanzamt gelaunt ist.

    Aber dazu gibt es auch viele Beiträge in den Foren rund um ebay.

    Beste Grüße

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  3. #3
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    Danke.....! Habe nur Personalausweis hingeschickt, mehr bekommen die nicht, bin nur bei 1200 € und da seh ich kein Grund warum die mehr von mir bekommen sollen!

    Danke!

    Noch jemand Erfahrung?

  4. #4
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    Ich kann Dir mal von der Gegenseite antworten, nämlich aus der Finanzdienstleistungssicht:

    Normalerweise muss bei Kunden, die laut §154 der Abgabenordnung identifiziert wurden (Personalausweis, Beweis, dass der PA zur tatsächlich auftretenden Person gehört...), ab einem einmaligen Geldeingang von 15.000€ (2.500€ in Fremdwährung) oder bei mehreren hohen Eingängen (sog. Smurfing) die tatsächliche Identität nochmals geprüft werden und, falls dem Berater bekannt, die Herkunft des Geldes angegeben werden.

    Bei nicht identifizierten Kunden (im Falle von PayPal so, da du nicht über PostIdent oder persönlich legitimiert wurdest) muss das Smurfing ebenso beachtet werden, genauso wie die 2.500€-Grenze (in diesem Fall gilt diese Grenze immer!).

    Sollte dies nicht geschehen sein, kann die Firma PayPal (oder im Falle einer Bank der Berater persönlich) belangt werden, was meist mit hohen Geldstrafen verbunden ist.

    Aus diesem Grunde gibt es in solchen Finanzdienstleistungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben einen sog. Compliance-Beauftragten, der für die Überwachung zuständig ist.

    Und, um Geldwäsche und deren Sanktionen vorzubeugen, wurde vermutlich diese Richtlinie eingeführt, dass Du ab 1.000€ legitimiert werden musst und die Herkunft des Geldes geklärt werden muss.
    Besonders wenn die Möglichkeit besteht, dass Gelder aus dem Ausland kommen können und auch wieder ins Ausland transferiert werden kann, ist diese Geldwäsche-Sache eben extrem wichtig.

    Ich hoffe, ich konnte Dir die Sache etwas näher bringen und dass Du nun verstehst, was dieser extreme Aufwand soll!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  5. #5
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    danke also ist das nichts wegen steuerhinterziehung?

    Als Privatperson kann ich also im Jahr gemütlich 2000€ aufs PayPalkonto bekommen ohne irgendwie der steuer das zu erklären?

  6. #6
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    Das mit den Steuern bei ebay kann ich Dir leider nicht beantworten - da wäre ich aber auch vorsichtig, weil die bei Ebay schon Stichkontrollen durchführen! Wende Dich am Besten mal ganz unverbindlich an das Finanzamt, das ist deren Job.

    Aber die Überprüfung nun haben nichts mit den Steuern zu tun - da gehts nur um Geldwäsche samt Smurfing.
    Der steuerliche Aspekt müsste von PayPal nur beachtet werden, wenn Du dort Zinserträge hättest, aber auf PayPal-Guthaben gibt es bekanntlich keine Zinsen. Ansonsten müsstest Du wieder legitimiert werden und ggf. ein Freistellungsauftrag gestellt werden oder Zinsabschlagsteuer (ab 01.01.2009 Abgeltungssteuer) abgeführt werden.



    P.S: Übernehme natürlich keine Rechtsgarantie für die "Beratung"
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Brandmeister Beitrag anzeigen
    Wieviel kann ich bei Ebay verkaufen um nicht als Gewerbetreibender zu zählen!
    Das sagt eBay dazu.

    Zitat Zitat von eBay.de - Das Rechtsportal

    Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

    Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier

    Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz gewerblich handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.

    Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.

    Die Feststellung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, kann nur anhand der Umstände Ihres konkreten Einzelfalls getroffen werden. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

    Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

    Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
    • gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
    • Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen


    Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
    • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
    • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
    • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
    • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
    • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
    • eBay-Verkaufsagent sind
    • für Ihr Unternehmen einkaufen


    Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
    • Eigenschaft als PowerSeller
    • Unterhaltung eines eBay Shops
    • Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100
    • Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
    • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
    • Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
      ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen


    Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Zitat Zitat von Brandmeister Beitrag anzeigen

    Als Privatperson kann ich also im Jahr gemütlich 2000€ aufs PayPalkonto bekommen ohne irgendwie der steuer das zu erklären?
    Dann kann man so pauschal nicht sagen.
    Das Geldwäschegesetz hat erstmal rein gar nichts mit der Steuer zu tun.
    Auch Verkaufserlöse unter 2000€, sind unter bestimmten Vorraussetzungen erstmal steuerpflichtig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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