Ich kann Dir mal von der Gegenseite antworten, nämlich aus der Finanzdienstleistungssicht:
Normalerweise muss bei Kunden, die laut §154 der Abgabenordnung identifiziert wurden (Personalausweis, Beweis, dass der PA zur tatsächlich auftretenden Person gehört...), ab einem einmaligen Geldeingang von 15.000€ (2.500€ in Fremdwährung) oder bei mehreren hohen Eingängen (sog. Smurfing) die tatsächliche Identität nochmals geprüft werden und, falls dem Berater bekannt, die Herkunft des Geldes angegeben werden.
Bei nicht identifizierten Kunden (im Falle von PayPal so, da du nicht über PostIdent oder persönlich legitimiert wurdest) muss das Smurfing ebenso beachtet werden, genauso wie die 2.500€-Grenze (in diesem Fall gilt diese Grenze immer!).
Sollte dies nicht geschehen sein, kann die Firma PayPal (oder im Falle einer Bank der Berater persönlich) belangt werden, was meist mit hohen Geldstrafen verbunden ist.
Aus diesem Grunde gibt es in solchen Finanzdienstleistungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben einen sog. Compliance-Beauftragten, der für die Überwachung zuständig ist.
Und, um Geldwäsche und deren Sanktionen vorzubeugen, wurde vermutlich diese Richtlinie eingeführt, dass Du ab 1.000€ legitimiert werden musst und die Herkunft des Geldes geklärt werden muss.
Besonders wenn die Möglichkeit besteht, dass Gelder aus dem Ausland kommen können und auch wieder ins Ausland transferiert werden kann, ist diese Geldwäsche-Sache eben extrem wichtig.
Ich hoffe, ich konnte Dir die Sache etwas näher bringen und dass Du nun verstehst, was dieser extreme Aufwand soll!