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Thema: PayPal-Geldwäsche

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  1. #1
    Registriert seit
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    Ich kann Dir mal von der Gegenseite antworten, nämlich aus der Finanzdienstleistungssicht:

    Normalerweise muss bei Kunden, die laut §154 der Abgabenordnung identifiziert wurden (Personalausweis, Beweis, dass der PA zur tatsächlich auftretenden Person gehört...), ab einem einmaligen Geldeingang von 15.000€ (2.500€ in Fremdwährung) oder bei mehreren hohen Eingängen (sog. Smurfing) die tatsächliche Identität nochmals geprüft werden und, falls dem Berater bekannt, die Herkunft des Geldes angegeben werden.

    Bei nicht identifizierten Kunden (im Falle von PayPal so, da du nicht über PostIdent oder persönlich legitimiert wurdest) muss das Smurfing ebenso beachtet werden, genauso wie die 2.500€-Grenze (in diesem Fall gilt diese Grenze immer!).

    Sollte dies nicht geschehen sein, kann die Firma PayPal (oder im Falle einer Bank der Berater persönlich) belangt werden, was meist mit hohen Geldstrafen verbunden ist.

    Aus diesem Grunde gibt es in solchen Finanzdienstleistungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben einen sog. Compliance-Beauftragten, der für die Überwachung zuständig ist.

    Und, um Geldwäsche und deren Sanktionen vorzubeugen, wurde vermutlich diese Richtlinie eingeführt, dass Du ab 1.000€ legitimiert werden musst und die Herkunft des Geldes geklärt werden muss.
    Besonders wenn die Möglichkeit besteht, dass Gelder aus dem Ausland kommen können und auch wieder ins Ausland transferiert werden kann, ist diese Geldwäsche-Sache eben extrem wichtig.

    Ich hoffe, ich konnte Dir die Sache etwas näher bringen und dass Du nun verstehst, was dieser extreme Aufwand soll!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  2. #2
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    danke also ist das nichts wegen steuerhinterziehung?

    Als Privatperson kann ich also im Jahr gemütlich 2000€ aufs PayPalkonto bekommen ohne irgendwie der steuer das zu erklären?

  3. #3
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    Das mit den Steuern bei ebay kann ich Dir leider nicht beantworten - da wäre ich aber auch vorsichtig, weil die bei Ebay schon Stichkontrollen durchführen! Wende Dich am Besten mal ganz unverbindlich an das Finanzamt, das ist deren Job.

    Aber die Überprüfung nun haben nichts mit den Steuern zu tun - da gehts nur um Geldwäsche samt Smurfing.
    Der steuerliche Aspekt müsste von PayPal nur beachtet werden, wenn Du dort Zinserträge hättest, aber auf PayPal-Guthaben gibt es bekanntlich keine Zinsen. Ansonsten müsstest Du wieder legitimiert werden und ggf. ein Freistellungsauftrag gestellt werden oder Zinsabschlagsteuer (ab 01.01.2009 Abgeltungssteuer) abgeführt werden.



    P.S: Übernehme natürlich keine Rechtsgarantie für die "Beratung"
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Brandmeister Beitrag anzeigen

    Als Privatperson kann ich also im Jahr gemütlich 2000€ aufs PayPalkonto bekommen ohne irgendwie der steuer das zu erklären?
    Dann kann man so pauschal nicht sagen.
    Das Geldwäschegesetz hat erstmal rein gar nichts mit der Steuer zu tun.
    Auch Verkaufserlöse unter 2000€, sind unter bestimmten Vorraussetzungen erstmal steuerpflichtig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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