Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:
- Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
- Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
- Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
- Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
- Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
- Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
- (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
- Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator