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Thema: Führungskräfte bei der FF

  1. #1
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    Führungskräfte bei der FF

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, wie bei Euch in den verschiedenen Bundesländern die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr genannt werden.
    Bei uns (Niedersachsen) ist zum Beispiel der Kreisbrandmeister (KBM) die höchste Führungskraft auf Kreisebene, der Stadt- (bzw. Gemeinde-) brandmeister entsprechend auf der Stadt- oder Gemeindeebene.
    Aus diversen Diskussionen habe ich z.B. herausgelesen, dass in Bayern der Kreisbrandmeister nur eine untergeordnete Funktion ist.
    Da ich mir vorstellen kann, dass es einigen hier änhlich geht, könnte ich mir eine grobe Übersicht vorstellen, wo die einzelnen Bezeichnungen für jedes Bundesland erklärt werden.

    MfG

    Marko

  2. #2
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    Ohne blöd klingen zu wollen, aber:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstg...chen_Feuerwehr
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
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    Steht zwar schon in der Wikipedia aber was solls, hier für Rheinland-Pfalz:

    Die Unterste Ebene ist der Wehrführer, dieser ist der Verantwortliche für eine Ortswehr, Feuerwehreinheit etc..

    Darüber steht der Wehrleiter, dieser ist Verantwortlich für die Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde ( Zusammenschluss von mehreren Gemeinden), siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsgemeinde

    Das letzte wäre dann der Kreisfeuerwehrinspektor, wie der Name schon sagt, die höchste Ebene im Landkreis.

    Dienstgrade gibt es bei uns folgende:

    Feuerwehranwärter

    Feuerwehrmann

    Oberfeuerwehrman

    Hautfeuerwehrmann

    Löschmeister
    -----------------
    Brandmeister

    Oberbrandmeister

    Hauptbrandmeister
    ---------
    / <Radom> \
    |__________|
    \.. Meister../
    |________|

  4. #4
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    Hi ABC-Truppe,

    das ist nicht ganz das was ich meine. Zum einen meine ich Funktionsbezeichnungen, nich Dienstgrade (Bei uns behält zum Beispiel ein Feuerwehrmitglied den Dienstgrad "Kreisbrandmeister", auch wenn er die Funktion nicht mehr ausübt).
    Zum anderen interessieren mich auch die Bedeutungen der Funktionsbezeichnung, z.B. welche Kompetenzen hat ein KBM, welche hat ein KBI oder ein KBR...

    MfG

    Marko

  5. #5
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    Hi,

    wie oben bereits erwähnt, kannst du dir DG aus Wikipedia entnehmen. Unter dem Punkt "Funktionsabzeichen der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren" findest du auch grob die Staffelung der "besonderen Führungsdienstgrade in BY.
    Zur Übersicht nochmal von unten der FUNKTIONSträger:
    GF ->
    ZF ->
    Kdt. ->
    (federführender Kdt. bei mehreren Orstwehren einer Gemeinde; vgl. "Gemeindebrandmeister") ->
    KBM (LKR. Funktion: ihm sind mehrere Kdt. von Ortswehren untergeordnet)
    KBI (ihm unterstehen mehrere KBM)
    KBR (höchste Führungskraft; ihm unterstehen mehrere KBI)

    dann gibts noch sog. Fach-KBM: diese sind LKR-weit für ihren entsprechenden Fachbereich zuständig. z.B.: KBM-Atemschutz, KBM-Ausbildung, usw.
    Greetz

    Benni

  6. #6
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    ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.
    Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.
    ---------
    / <Radom> \
    |__________|
    \.. Meister../
    |________|

  8. #8
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    Zitat Zitat von FirefighterDahn Beitrag anzeigen
    Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.

    genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)
    stimmt so nicht mehr. Wer den Einsatz leitet ist von der jeweiligen Alarmstufe und somit von der Größe des Schadensereignisses abhängig. In RLP kommen derzeit 6 Alarmstufen zur Anwendung. Moment - nicht den Kopfschüttel ..

    Stufe 1: EL ist ein Gruppenführer / Wehrführer oder höher. Muss kein Wehrleiter sein.
    Die Führungseinheit wäre somit ggf. ein Melder

    Stufe 2: EL ist der Wehrleiter ( wenn er übernimmt) was in der Regel aber der Fall ist.
    Führungseinheit ggf. eine Führungsstaffel der jeweiligen Verbandsgemeinde.

    Stufe 3: EL ebenfalls der Wehrleiter. Hier nimmt die Führungstaffel auf jeden Fall ihren Dienst auf, UND der KFI kommt beratend hinzu. ( wird auf jeden Fall Alarmiert)

    Stufe 4: EL ist der KFI.
    Führungseinheit ist die (in RLP) sogenannte Führungsgruppe TEL (Technische Einsatzleitung) die für das gesammte Kreisgebiet zuständig ist.

    Stufe 5.1: EL ist der Landrat im Kreisgebiet oder der Oberbürgermeister in Kreisfreien Städten.
    Führungseinheit ist ebenfalls Führungsgruppe TEL ( KFI beratend..)

    Stufe 5.2: EL wie bei 5.1, jedoch wird die Führungseinheit mit der Führungseinrichtung zusammegelegt. Das ganze nennt sich dann Katastrophenschutzstab im IUK Lagezentrum.

    Ihr seht, das ganze ist von mehreren Faktoren Abhängig wer letzlich den Einsatz Leitet.

    Wenn´s mehr interessiert wie es in RLP abläuft kann sich hier informieren:
    http://www.lfks-rlp.de/new07/downloads/FueRi.pdf


    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  10. #10
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    ahja, danke

    siehste ,wieder was gelernt.

  11. #11
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    Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:


    • Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
    • Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
    • Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
    • Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
    • Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
    • Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
    • (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
    • Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
      Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    Hey Akkon!

    Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also soetwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    Ich wollte....

    ... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

    Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

    Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

    § 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

    § 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

    und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

    § 21 Aufgaben und Berufung


    Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

  14. #14
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    Hey Leute!

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

    Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

    Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

    § 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

    § 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

    und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

    § 21 Aufgaben und Berufung


    Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
    So kenne ich das auch bzw. ist auch mein Kenntnisstand. Wobei ich meine, dass der Abschnittsleiter durch Abschnittsbrandmeister ersetzt wurde. Jedenfalls wurde das an der LFS Celle Anfang des Jahres so gesagt.

    Aber wie oben schon gesagt, den Rest kannte ich auch nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:


    • Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
    • Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
    • Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
    • Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
    • Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
    • Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
    • (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
    • Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
      Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
    Das hört sich ja alles teilweise sehr "Merkwürdig" an in Niedersachsen. Da würde dann doch auch noch der Weltbrandmeister noch zu passen!

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