Die laufen in den wenigsten Fällen mit Jacken nach HuPF 1 herum, oder? Denn nur für diese speziellen Jacken gilt die Annahme der Quasi-Warnwirkung.

Allerdings ist es bei Kleidung für den RD-Bereich i.d.R. einfacher die Jacken direkt nach DIN EN 471 Kl. 2 herzustellen, während das bei der Feuerwehr mit anderen Anforderungen an die Kleidung zu Konflikten führt. Wenn die Kleidung nicht die Anforderungen an die Warnwirkung nach DIN EN 471 erfüllt, muss auch beim RD bzw. einer SEG bei Arbeiten im ungesicherten Verkehrsraum, Warnkleidung im Sinne von Warnweste o.ä. getragen werden. Ob sie sie erfüllt, muss dran- bzw. drinstehen.

Ich habe jetzt nicht nachgesehen, gibt es eigentlich eine "UVV Rettungsdienst" oder gilt für die die UVV Feuerwehren? Auch welcher UVV-Grundlage werden haupt- bzw. ehrenamtliche RD-Kräfte tätig? Anhaltspunkte gibt die GUV-R 2106 (Regel, keine Vorschrift, aber als Stand der Technik durchaus verbindlich).