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Thema: Überjacke = Warnweste ?!?!

  1. #1
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    Überjacke = Warnweste ?!?!

    Hallo Forum!

    Vorhin führte ich mal wieder eine heiße Diskussion.
    Es ging darum, ob es laut FwDV, UVV oder sonswas _zwingend_ erforderlich ist, bei Einsätzen im Straßenverkehr zusätzlich über die Überjacke (nach HuPF 1) eine Warnweste zu tragen.

    Nun habe ich mal in der Dienstvorschrift 1 nachgelesen. Dort heisst es im Abschnitt 2.2, dass man zwar immer Warnkleidung tragen muss, diese aber entweder aus Warnweste oder aus Überjacke bestehen kann.

    Damit ist die Diskussion eigentlich entschieden, oder nicht?

    Es geht mir nicht darum, ob eine Warnweste über der Überjacke ratsam ist, oder nicht.
    Eben nur, ob es ZWINGEND ist.
    Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Danke und Gruß

  2. #2
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    Hallo Dschilly!

    Hier steht alles sehr ausführlich drin:

    http://www.feuerwehrverband-dudersta...08-18-HuPF.pdf


    Kleiner Hinweis: Solche Dinge findet man auch schnell mit Google und den Suchbegriffen "Warnweste Überjacke Hupf" :-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Zitat Zitat von Dschilly Beitrag anzeigen
    Nun habe ich mal in der Dienstvorschrift 1 nachgelesen. Dort heisst es im Abschnitt 2.2, dass man zwar immer Warnkleidung tragen muss, diese aber entweder aus Warnweste oder aus Überjacke bestehen kann.

    Damit ist die Diskussion eigentlich entschieden, oder nicht?
    Bitte genau lesen: Überbekleidung, die die Funktion der Warnkleidung erfüllt, das ist z. B. bei Kleidung nach DIN EN 469 nicht pauschal der Fall.

    Dies ist gegeben, wenn die Bekleidung die Anforderungen der GUV-V C53 erfüllt: entweder mind. DIN EN 471 Kl. 2, oder Jacke nach HuPF 1 in dunkelblau, weil die DGUV dieser Jacke eine vergleichbare Warnwirkung attestiert hat.

    Einzelheiten bitte bei der zuständigen Unfallversicherung erfragen, da sich das je nach UVT unterscheiden kann.

    Bei uns muss entweder Überjacke nach HuPF 1 oder Warnweste getragen werden, der Trend geht immer mehr zur Warnweste, vor allem bei TH-Einsätzen. Ich trage auf der BAB eigentlich immer eine Warnweste zusätzlich (außer unter PA). ;)

  4. #4
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    Hallo Dschilly,

    ich habe leider weder deinem Beitrag noch deinem Profil entnehmen können, aus welchem Bundesland du kommst, sollte es jedoch Bayern sein, dann kann ich dir vielleicht mit folgendem Link/PDF weiter helfen.

    Urheber ist der Bayer. GUVV: http://www.guvv-bayern.de/Internet_I...arnwirkung.pdf

    Unabhängig davon, würde ich jedoch bei absperrenden, bzw. verkehrsleitenden Tätigkeiten im Verkehrsraum immer eine Warnweste tragen.
    Der Versicherungsschutz ist aber wie gesagt auch ohne zusätzlicher Warnweste in "Bayern" gewährt.

    mfg Woodstock

  5. #5
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    Und das gilt wohl auch für den RD/SEGen?

  6. #6
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    Die laufen in den wenigsten Fällen mit Jacken nach HuPF 1 herum, oder? Denn nur für diese speziellen Jacken gilt die Annahme der Quasi-Warnwirkung.

    Allerdings ist es bei Kleidung für den RD-Bereich i.d.R. einfacher die Jacken direkt nach DIN EN 471 Kl. 2 herzustellen, während das bei der Feuerwehr mit anderen Anforderungen an die Kleidung zu Konflikten führt. Wenn die Kleidung nicht die Anforderungen an die Warnwirkung nach DIN EN 471 erfüllt, muss auch beim RD bzw. einer SEG bei Arbeiten im ungesicherten Verkehrsraum, Warnkleidung im Sinne von Warnweste o.ä. getragen werden. Ob sie sie erfüllt, muss dran- bzw. drinstehen.

    Ich habe jetzt nicht nachgesehen, gibt es eigentlich eine "UVV Rettungsdienst" oder gilt für die die UVV Feuerwehren? Auch welcher UVV-Grundlage werden haupt- bzw. ehrenamtliche RD-Kräfte tätig? Anhaltspunkte gibt die GUV-R 2106 (Regel, keine Vorschrift, aber als Stand der Technik durchaus verbindlich).

  7. #7
    Comander Gast
    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Und das gilt wohl auch für den RD/SEGen?
    Kommt darauf an was die SEG/RD für Kleidung verwendet! Im vorraus gleich gesagt der Einsatzanzug Bonn 2000 ist für den Straßenverkehr nicht zugelassen, folglich muss hier eine Warnweste getragen werden.

  8. #8
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    Wenn Du Hupf 1 hast sollte das reichen!

    Aber viele Wehren, haben noch die ältere Version Blaue Einsatzbekleidung, mit dem roten Feuerwehr-Schulter-Lätzchen, und das reicht im Strassenverkehr nicht aus. Wenn wir zum Strassenfegen fahren, dürfen wir die Hupf1 nicht anziehen, weil lt., unserm Wehrführer die guten Klamotten durch das Bindemittel eingesaut werden. Also ziehen wir uns über unseren blauen Klamotten eine Sicherheitsweste über, um der UVV gerecht zu werden.

  9. #9
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    Da habt ihr aber einen klugen Wehrführer. :)

  10. #10
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    ja ne gute Idee von ihm, vor allem im Sommer ist ne Hupf 1 Jacke beim fegen ja mehr als nur störend. ne Hupf 3 mit Warnweste ist da viel angenehmer.

  11. #11
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    hmm also wir haben einmal unsere Dicken jacken die im nromalfall nur beim Brandeinsatz genommen werden. natürlich im Winter wenns arsch kalt ist zieht jeder die dicken sachen trotzdem an... denn müssen wir ne warnweste drüber ziehen.

    für VU oder ähnliches haben wir noch ne dünne jacke die nen koller (oder wie mans auch immer schreibt) drauf hat, da brauchen wir dann keine warnweste mehr. Also wir haben die nun schon ne weile und im Sommer ist es echt absolute wohltat wenn man ned in die dicken klamotten muss.

  12. #12
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    im neuen Feuerwehrmagazin wird das ganze Thema ausfühlich und aufschlußreich behandelt.
    demnach müßte Mister-X aber bei der dünnen Jacke mit Koller eine Weste tragen, oder??

  13. #13
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    Nope müssen wir nicht, die sind dafür zugelassen. Einer der Hauptgründe weshalb diese Jacken angeschafft wurden. Zumindest war es bei der Anschaffung zugelassen, ändert sich ja eh immer so schnell so viel... aber glaube ned das die es auf einmal nicht mehr sind...

  14. #14
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    haste mal ein Foto??
    weil wenn ich den Artikel richtig gelesen habe ,ist nur die Hupf1 Jacke befreit.

  15. #15
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    joppz,

    Hab ich Bilder von, hab jetzt auf die schnelle keine anderen gefunden als die bilder von unserer basketball Belastungsübung *g*

    http://foto.arcor-online.net/palb/al...3863646333.jpg
    http://foto.arcor-online.net/palb/al...3064656435.jpg
    http://foto.arcor-online.net/palb/al...3337343131.jpg

    hab die auch in größer, da ich aber ned genau weiß wie forenregeln zu Fotos stehen sind se halt klein.

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