Zitat Zitat von Dschilly Beitrag anzeigen
Nun habe ich mal in der Dienstvorschrift 1 nachgelesen. Dort heisst es im Abschnitt 2.2, dass man zwar immer Warnkleidung tragen muss, diese aber entweder aus Warnweste oder aus Überjacke bestehen kann.

Damit ist die Diskussion eigentlich entschieden, oder nicht?
Bitte genau lesen: Überbekleidung, die die Funktion der Warnkleidung erfüllt, das ist z. B. bei Kleidung nach DIN EN 469 nicht pauschal der Fall.

Dies ist gegeben, wenn die Bekleidung die Anforderungen der GUV-V C53 erfüllt: entweder mind. DIN EN 471 Kl. 2, oder Jacke nach HuPF 1 in dunkelblau, weil die DGUV dieser Jacke eine vergleichbare Warnwirkung attestiert hat.

Einzelheiten bitte bei der zuständigen Unfallversicherung erfragen, da sich das je nach UVT unterscheiden kann.

Bei uns muss entweder Überjacke nach HuPF 1 oder Warnweste getragen werden, der Trend geht immer mehr zur Warnweste, vor allem bei TH-Einsätzen. Ich trage auf der BAB eigentlich immer eine Warnweste zusätzlich (außer unter PA). ;)