Hallo Forum!

Vorhin führte ich mal wieder eine heiße Diskussion.
Es ging darum, ob es laut FwDV, UVV oder sonswas _zwingend_ erforderlich ist, bei Einsätzen im Straßenverkehr zusätzlich über die Überjacke (nach HuPF 1) eine Warnweste zu tragen.

Nun habe ich mal in der Dienstvorschrift 1 nachgelesen. Dort heisst es im Abschnitt 2.2, dass man zwar immer Warnkleidung tragen muss, diese aber entweder aus Warnweste oder aus Überjacke bestehen kann.

Damit ist die Diskussion eigentlich entschieden, oder nicht?

Es geht mir nicht darum, ob eine Warnweste über der Überjacke ratsam ist, oder nicht.
Eben nur, ob es ZWINGEND ist.
Wie wird das bei euch gehandhabt?

Danke und Gruß