Hallo!
sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???
Hallo!
sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???
blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist
naja,oder halt zugführer,....
achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
Geändert von Quietschphone (09.08.2008 um 20:45 Uhr)
Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!
Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...
Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.
Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.
mfg
Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
Bringt echt viel ;-)
Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?
Hallo,
bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
Mfg Flo
Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)
@Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?
MfG Fabsi
@Fabpicard:
KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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