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Thema: Blaulicht als führungskraft

  1. #1
    firebenny Gast

    Blaulicht als führungskraft

    Hallo!
    sagt mal wer weiß denn ob eine Führungskraft der FF auf dem weg zu einsatzort/gerätehaus
    ein blaulicht benutzen darf?gibts da ne regel oder ausnahmegenehmigung???

  2. #2
    firebenny Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es gibt
    a) diverse Führungspositionen,
    b) diverse Bundesländer, und
    c) diverse Sonderregelungen in einzelnen b) für bestimmte a)

    Also müsstest du die Frage etwas konkretisieren.
    zu a) Wehrleiter,Gruppenführer,...
    zu b) Thüringen

  3. #3
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    blind aus dem bauch herraus kann ich dir sagen dass es für den GF ganz bestimmt nicht erlaubt ist

  4. #4
    firebenny Gast
    naja,oder halt zugführer,....

    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Geändert von Quietschphone (09.08.2008 um 20:45 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von firebenny Beitrag anzeigen
    achja,wie is es denn mit dachaufsetzern???
    Du kannst dir so zeimlich jeden Dachaufsetzen auf dein Dach knallen den du willst... "Ich heiße xy" oder "Ich bin wichtig"
    Nur beleuchtet darf er halt nicht sein. Der blöde Aufsetzen verschafft dir auch keine weiter Rechte!

    Blaulicht und Signalhorn sind dagegen was ganz anderes... Und ich bin immer noch der Meinung dass es das auch für Komandanten nicht braucht, so weit ist der Weg zum Feuerwehrhaus ja meistens nicht...

    Glaub auch nicht dass des irgendwo erlaubt ist.

    Sowas macht erst ab KBM, KBI oder KBR Sinn, die müssen weite Strecken im Landkreis fahren. Und so ist es ja meistens auch gehandhabt.

    mfg

  6. #6
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    Denke ich auc, trotzdem hat in unserer Gemeinde der WF ein Blaulicht mit Genehmigung, allerdings ohne Horn !!!!
    Bringt echt viel ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  7. #7
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    Interessant, wie begründet man die Abweichung von der StVZO?

  8. #8
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    Zitat Zitat von firebenny Beitrag anzeigen
    naja,oder halt zugführer,....

    ja,hier in RLP gibt es ne Stadt,da hat der diensthabende Zugführer einen Van der feuerwehr mit daheim, der hat dann natürlich Blaulicht und Horn und ist rot :)

  9. #9
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    146
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo

  10. #10
    Registriert seit
    27.07.2004
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    809
    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    ja,hier in RLP gibt es ne Stadt,da hat der diensthabende Zugführer einen Van der feuerwehr mit daheim, der hat dann natürlich Blaulicht und Horn und ist rot :)
    der macht dann aber sowas wie "Einsatzführer vom Dienst", oder dergeleichen. Gibts in relativ vielen dt. Mittelstädten.
    Greetz

    Benni

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt!
    Servus!

    Aha, und wer erlaubt dies?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #12
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    5.311
    Ich tipp mal auf den KBM selbst... "Landkreis" und "ab KBM-Ebene"... ;)

    @Astra12: du meinst nich zufällig die alte Römerstadt?

    MfG Fabsi

  13. #13
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    10.12.2001
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    @Fabpicard:

    KBM ist in BY der unterste Führungsdienstgrad auf Landkreis-Ebene, der hat mehr oder weniger nichts zu erlauben.
    Mir ging es eher darum, wer in diesem Landkreis denn eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug einfach so "erlauben" kann...
    KBI und KBR haben in BY sowieso Blaulichtberechtigung im Privat-KFZ, für KBM kann sie demnächst auch gegeben werden (siehe hier), da benötigt es keinen beleuchteten Dachaufsetzer.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  14. #14
    Registriert seit
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    3.360
    Zitat Zitat von Florian KSB Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei uns im Landkreis sind Dachaufsetzer (beleuchtet) ab KBM Ebene erlaubt! Für FachKBMs wie zum Beispiel Atemschutz-KBM wird bald eine Sondersignalregelung eingeführt!
    Mfg Flo
    Wozu?

    Wird der Einsatz sicherer, effizienter und besser nur weil der Kreisbrandkasper vor Ort ist?

    WEnn ja stimmt was nicht.

    @Patrick 1180
    wer hat den die Erlaubniss ausgestellt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  15. #15
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat man auch einfach nur erkannt, dass ein 1-Wochen-Gruppenführer nicht so prickelnd ist,

    Aha
    Und der 2 Wochen Lehrgang ist um soviel besser? ....
    Na du mußt es ja wissen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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