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Thema: Nds.: Wahl zum Gemeindebrandmeister / stellv. GBM

  1. #1
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    Nds.: Wahl zum Gemeindebrandmeister / stellv. GBM

    Hallo Leute!

    Wer kann mir von euch sagen, wer sich in Niedersachsen als Gemeindebrandmeister wählen lassen kann und wer stimmberechtigt ist?


    Mein Kenntnisstand zur Zeit ist der, dass sich grundsätzlich jeder, der die fachliche Eignung und die Reife usw. aus dem jeweiligen Stadt-/Gemeindebereich sich wählen lassen kann bzw. sich zur Wahl aufstellen lassen kann. Stimmberechtigt sind, soweit ich weiß, die Ortsbrandmeister. Ernannt wird er dann von der Gemeinde oder Stadt.

    Aber ist das so richtig? Gilt gleiches für den stellv. GBM? Oder muss man vorher als OrtsBM/stellv. OrtsBM tätig sein?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Hallo,

    wie du schon gesgat hast der Gemeinde- und Ortsbrandmeister werden nach vorschlag der aktiven Kameraden von der Gemeinde ernannt. Siehe Niedersäsisches Brandschutzgesetz §13

    Dafür muss er die entsprechende Persönliche und Fachliche Eignung besitzen.

    Diese kann man in der Verordnung über Eintritt ... Übertragung von Funktionen ...in der Feuerwehr für deine Feuerwehr im §5 Nachlesen.

    Ansonsten findet man bei Gesetzen meist Hilfe bei den Landesfeuerwehrschulen im Servicebereich.

    Gruß Jan

  3. #3
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    Hallo,

    Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Gemeindefeuerwehr, welches über die fachliche und persönliche Eignung verfügt.
    Wahlberechtigt sind die OrtsBM und stv. OrtsBM der Gemeindefeuerwehr. Die übrigen Mitglieder des Gemeindekommandos (Funktionsträger) sind NICHT wahlberechtigt. Das Wahlergebnis geht als Vorschlag in den Feuerschutzausschuss, von dort in den Verwaltungsausschuss und dann in den Gemeinderat, welcher die eigentliche Entscheidung trifft.
    Die Ernennung erfolgt durch den Bürgermeister.

    Gruß

    Marko

  4. #4
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    Hallo ihr Beiden.

    Danke, das hilft mir schon mal sehr weiter.
    Gruß Etienne

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