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Thema: Nds.: Wahl zum Gemeindebrandmeister / stellv. GBM

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  1. #1
    Registriert seit
    14.01.2004
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    Hallo,

    wie du schon gesgat hast der Gemeinde- und Ortsbrandmeister werden nach vorschlag der aktiven Kameraden von der Gemeinde ernannt. Siehe Niedersäsisches Brandschutzgesetz §13

    Dafür muss er die entsprechende Persönliche und Fachliche Eignung besitzen.

    Diese kann man in der Verordnung über Eintritt ... Übertragung von Funktionen ...in der Feuerwehr für deine Feuerwehr im §5 Nachlesen.

    Ansonsten findet man bei Gesetzen meist Hilfe bei den Landesfeuerwehrschulen im Servicebereich.

    Gruß Jan

  2. #2
    Registriert seit
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    97
    Hallo,

    Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Gemeindefeuerwehr, welches über die fachliche und persönliche Eignung verfügt.
    Wahlberechtigt sind die OrtsBM und stv. OrtsBM der Gemeindefeuerwehr. Die übrigen Mitglieder des Gemeindekommandos (Funktionsträger) sind NICHT wahlberechtigt. Das Wahlergebnis geht als Vorschlag in den Feuerschutzausschuss, von dort in den Verwaltungsausschuss und dann in den Gemeinderat, welcher die eigentliche Entscheidung trifft.
    Die Ernennung erfolgt durch den Bürgermeister.

    Gruß

    Marko

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hallo ihr Beiden.

    Danke, das hilft mir schon mal sehr weiter.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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