Hallo,
wie du schon gesgat hast der Gemeinde- und Ortsbrandmeister werden nach vorschlag der aktiven Kameraden von der Gemeinde ernannt. Siehe Niedersäsisches Brandschutzgesetz §13
Dafür muss er die entsprechende Persönliche und Fachliche Eignung besitzen.
Diese kann man in der Verordnung über Eintritt ... Übertragung von Funktionen ...in der Feuerwehr für deine Feuerwehr im §5 Nachlesen.
Ansonsten findet man bei Gesetzen meist Hilfe bei den Landesfeuerwehrschulen im Servicebereich.
Gruß Jan