Hallo,
Wählbar ist jedes aktive Mitglied der Gemeindefeuerwehr, welches über die fachliche und persönliche Eignung verfügt.
Wahlberechtigt sind die OrtsBM und stv. OrtsBM der Gemeindefeuerwehr. Die übrigen Mitglieder des Gemeindekommandos (Funktionsträger) sind NICHT wahlberechtigt. Das Wahlergebnis geht als Vorschlag in den Feuerschutzausschuss, von dort in den Verwaltungsausschuss und dann in den Gemeinderat, welcher die eigentliche Entscheidung trifft.
Die Ernennung erfolgt durch den Bürgermeister.
Gruß
Marko