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Thema: Neben THW noch andere Hilfsorganisation?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Also grundsätzlich, kann mir keiner vorschreiben was ich in meiner Freizeit so anstelle.
    Grundsätzlich sollte man sich das aber überlegen, bevor man ein ehrenamtliches, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eingeht. Daraus resultieren nunmal auch ein paar rechtliche Gegebenheiten, die bei der Wahl der Freizeitaktivitäten mitunter relevant werden.

  2. #2
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    Auf zwei Hochzeiten . . .

    . . . tanzen. Es geht.

    Beruflich bin ich im Rettungsdienst und in meiner Freizeit in der Feuerwehr. Die Führungen ( Chef und Wehrführer) wissen das auch.

    Bis jetzt gab es noch nie ein Problem. In keiner von beider Organistationen besetzte ich eine Führungs- oder sonstige Aufgabe. Ganz normales "Fußvolk".

    Zero
    MfG

    Zero-G

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    OL***** to help him on his way to Überwachungsstaat.

  3. #3
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    Zitat Zitat von ZERO-G Beitrag anzeigen
    In keiner von beider Organistationen besetzte ich eine [...] Aufgabe.
    Cool. Und dafür wirst Du bezahlt? ;-) Sry, den konnte ich mir nicht verkneifen...

    Aber mal im Ernst: Die Diskussion stellt sich bei Hauptamt und Ehrenamt eher weniger. Knackpunkt ist, wenn es sich um zwei Org. im KatSchutz handelt.

    Aber mal ´ne andere Frage:

    Beim Ummelden meines Wohnortes bin ich nach meinem Beruf gefragt worden. Bei der Nachfrage kam, dass man im KatSchutzfall bei geeigneter Ausbildung von der Stadt zum KatSchutz herangezogen werden kann.

    Darf ich dann auch nicht mehr beim DRK sein?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Aber mal ´ne andere Frage:
    Beim Ummelden meines Wohnortes bin ich nach meinem Beruf gefragt worden. Bei der Nachfrage kam, dass man im KatSchutzfall bei geeigneter Ausbildung von der Stadt zum KatSchutz herangezogen werden kann.
    Darf ich dann auch nicht mehr beim DRK sein?
    Diese Frage ist, sorry, Blödsinn. Denn das Heranziehen geeigneter Zivilisten im Kat-Fall hat mit einem dauerhaft bestehenden, freiwillig geschlossenen ehrenamtlichen/öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Organisation erstmal nichts zu tun.
    Aber mich wundert es, das es diese Nachfrage überhaupt noch gibt. Den erlernten Beruf kann man ja angeben, aber der wirklich ausgeübte - wie will die Kommune den denn nachhalten (bei der Bewegung auf dem Arbeitsmarkt heute)? Von der realen Durchführbarkeit der tatsächlichen Heranziehung ganz zu schweigen.
    Welche Stadt macht das denn noch?

  5. #5
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    Das habe ich in letzter Zeit wieder vermehrt aus verschiedenen Städten zumindest in BaWü gehört.
    Und - ebenfalls sorry - ich finde die Frage vielleicht etwas provokant, aber keinesfalls Blödsinn. Wenn ich schon seitens der Stadt zur KatSchutz-Zwecken herangezogen werden kann (und der tatsächlich ausgeübte Beruf spielt im Gegensatz zur Ausbildung dabei nur eine untergeordete Rolle: Eine Krankenschwester bleibt eine Krankenschwester und kann - im Notfall - auch nach 20 Jahren Berufsabstinenz einen Patienten zumindest rudimentär überwachen!), gehe ich ja aufgrund meiner Mitwirkung im DRK eine Doppelverplanung ein.
    Ich muss allerdings zugeben, dass ich mich mit der Gesetzeslage dort nicht wirklich auskenne. Aber die Nacht wird vielleicht ruhig, und ich werde dem Zuständigen mal eine Mail schreiben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    gehe ich ja aufgrund meiner Mitwirkung im DRK eine Doppelverplanung ein.
    Eben nicht, da die Kat-Vormerkung keine wirkliche Planung darstellt.
    Jeder Bauarbeiter, der nen Bagger fahren kann, könnte im Kat-Fall benötigt werden. Sollen wir die nun auch alle aus den HiOgs werfen?

  7. #7
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    Zitat Zitat von ZERO-G Beitrag anzeigen
    . . . tanzen. Es geht.

    Beruflich bin ich im Rettungsdienst und in meiner Freizeit in der Feuerwehr. Die Führungen ( Chef und Wehrführer) wissen das auch.

    Bis jetzt gab es noch nie ein Problem. In keiner von beider Organistationen besetzte ich eine Führungs- oder sonstige Aufgabe. Ganz normales "Fußvolk".

    Zero
    Hallo !

    Gut, das eine ist ja Beruf, das andere ist Hobby ... Da gibt es keine Probleme, welche auch ? Es geht ja vielmehr um die Tätigkeiten als Freiwilliger in der FW und z.b. DRK oder THW ...

    Beruflich ist das eh was ganz anderes, der Beruf geht vor .. selbst wenn ich nachts bei der Fw im Einsatz b in, dann muss ich dafür sorgen das ich Zeitnah abgelöst werde um an meiner Arbeitsstelle zu erscheinen, sofern dies unumgänglich ist z.b. Rettungsdienst.

    mfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    Bitte: Bevor hier eine Diskussion über die Arbeitszeit entsteht: Da gibt´s schon ein Thema dazu.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    raz Gast
    Sorry falls es schon gepostet wurde... Ich hab das alles versucht schnell zu lesen.

    Ich denke man sollte ishc für eine HiOrg entscheiden und dort auch tätig sein, wenn man sich dann doch für 2 entscheidet muss es ein geeignetes Pärchen sein, denn jeder der in der freiw. Feuerwehr ist muss bei Einsatzalarm zur FF und dort seinen Dienst tun. Es wird also erkenntlich das wenn man in der FF ist nur die Sache im Falle eines Einsatzes klappt. Rein theoretisch und mal ganz überspitzt, gesetzlich ist es ja so, dass wenn du z.B. bei der Polizei bist und du bei der FF alarmiert wirst, musst du eigentlich zur FF und dort ausrücken. Und so ist es ja auch bei anderen HiOrgs ... daher ist es meines erachtens nur sinnvoll in einer HiOrg zu sein da man sich dann ausreichend auf Aus- und Fortbildung konzentrieren kann und immer für die eine Org zur Verfügung steht.

  10. #10
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    Zitat Zitat von raz Beitrag anzeigen
    Sorry falls es schon gepostet wurde... Ich hab das alles versucht schnell zu lesen.
    Rein theoretisch und mal ganz überspitzt, gesetzlich ist es ja so, dass wenn du z.B. bei der Polizei bist und du bei der FF alarmiert wirst, musst du eigentlich zur FF und dort ausrücken. Und so ist es ja auch bei anderen HiOrgs ... daher ist es meines erachtens nur sinnvoll in einer HiOrg zu sein da man sich dann ausreichend auf Aus- und Fortbildung konzentrieren kann und immer für die eine Org zur Verfügung steht.
    Hallo!
    " Muss ", ich meinen Arbeitsplatz aufsuchen. Bei einem Alarm können die Kinderkrankenschwester oder der Anlagenfahrer eines Chemiebetriebs ihren Arbeitsplatz auch nicht verlassen ebenso wie ein Polizist. So ist es auch wenn ich Einkaufen fahre oder im Urlaub bin oder auf einer Fete, dann bin eben nicht da ...
    Oder ich bin auf dem Sanitätsdienst am Samstagabend auf einem Konzert, dann bin ich eben nicht bei der Fw., es gibt dann genug andere.
    Jeder sollte für such entscheiden ob er in zwei Organisationen tätig sein kann oder will.

    mfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
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    Zitat Zitat von raz Beitrag anzeigen
    Ich hab das alles versucht schnell zu lesen.
    Hättest dir besser Zeit genommen.

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