Das habe ich in letzter Zeit wieder vermehrt aus verschiedenen Städten zumindest in BaWü gehört.
Und - ebenfalls sorry - ich finde die Frage vielleicht etwas provokant, aber keinesfalls Blödsinn. Wenn ich schon seitens der Stadt zur KatSchutz-Zwecken herangezogen werden kann (und der tatsächlich ausgeübte Beruf spielt im Gegensatz zur Ausbildung dabei nur eine untergeordete Rolle: Eine Krankenschwester bleibt eine Krankenschwester und kann - im Notfall - auch nach 20 Jahren Berufsabstinenz einen Patienten zumindest rudimentär überwachen!), gehe ich ja aufgrund meiner Mitwirkung im DRK eine Doppelverplanung ein.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich mich mit der Gesetzeslage dort nicht wirklich auskenne. Aber die Nacht wird vielleicht ruhig, und ich werde dem Zuständigen mal eine Mail schreiben.

Gruß, Mr. Blaulicht