Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Nimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
- der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
- Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei
Das für die benötigten Führerscheine ein Bedarf festgestellt wird, und nur in dem Rahmen ausgebildet/gezahlt wird, setze ich mal voraus.