Sicher kann er ...
Das liegt aber auch am Gesetz.
Wir Beamten sind Kraft Gesetz nach der Ausbildung erstmal entlassen.

Zitat von
nederrijner
Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.