Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?