Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.
Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?