Ich muss nochmal genau nachschlagen... ist schon länger her, aber ich habe etwas in Erinnerung von:
"Verträge dürfen nach (ich glaube es war § 308 oder §309) BGB maximal 2 Jahre gehen, Vertragsstrafe bei vorzeitigen Lösung ist unzulässig."
Wie gesagt, ich schau nochmal genau sobald ich Zeit habe.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich prangere nicht das Fahrverhalten an und mit Fahrverhalten meine ich auch nicht die Bremswirkung (mit meinem Fahrrad bremse ich aus 20 km/h evtl. noch besser ab als ein 40-Tonner). Es ist nur so, dass man sich als FEK-B-Inhaber darüber im Klaren sein muss, dass man mit 3,5 t tGM, ob nun mit oder ohne Zwillingsbereifung und Superbremsen, z.B. nicht so schnell durch Kurven fahren kann wie mit einem Pkw. Wenn ich aber so manchen Zivi mit FEK B auf einem 3,5 t RTW im Einsatz sehe, kommen mir erhebliche Zweifel, ob der weiss, wie schnell die Kiste auf dem Aussenspiegel liegen kann.
MkG
Rundhauber
Kann mich da einigen nur anschließen...
Ich denke 4,25 t ist völlig schwachsinnig... man sollte lieber Bundesweite Förderungen für Klasse C1 oder bei Bedarf auch C durchsetzen
Wieso denn "bundesweite Förderungen"?
Naja... es ist ja so, dass die Fahrerlaubnisklassen Bundesweit gelten und so wäre es ja auch gut wenn jede Kommune im ganzen Bundesgebiet eine Förderung anbietet, denn irgendwo ist ja jede HiOrg davon betroffen und brauch bei Bedarf den nächst größeren Führerschein.
Die Kommunen haben nix zu fördern, die haben zu bezahlen. Ganz einfach.
Und eine bundeseinheitliche Regelung im Feuerwehrbereich ist zu utopisch...
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