Die Gerichte sind genaugenommen gerade für diese Einzelfallentscheidungen da.
Sollte ein Dispo auf 112 und 110 nicht mitspielen: "Ich habe Ihnen nun mitgeteilt, was hier an Einsatzmitteln erforderlich ist. Ich verweise auf die Mitschnitte der Notrufe und fordere Sie abschließend auf, mir Ihren Namen zu nennen. Was sie dann alarmieren, ist Ihre Sache, entsprechende Mittel der Nachprüfung behalte ich mir vor."
Das ist richtig, aber ob der Normalbürger auf diese Idee kommt, wenn die Ehefrau/Tochter im Sterben liegt und nur noch röchelt?
Das ist, denke ich, immer das Problem....
Aber selbst das kann von manchen Dispos ignoriert werden. Wenn sie es tun is es zwar ihre Sache, aber es is mir selber schon vorgekommen das ich mich mit dem ganzen Brimbamborium gemeldet habe und doch net bekommen habe was ich wollte. Warum weiß ich net. Aber fand das schon toll wie flott die Kollegen in den KTW geflitzt sind und dann doch RTW und NEF nachgefordert haben. Seither denke ich mir, der Dispo wird wissen was er tut. Und wen er meiner Aussage nicht vertraut dann is das seine Sache. Er wird seine Gründe dafür haben. Allerdings is das oben genannte eine einmalige Aktion beisher gewesen. Daher kann man net davon reden das "alle" so währen. Bisher hab ich in 99,99% aller Fälle bekommen was ich brauchte.
Mir wurde in meiner 14-jährigen Dienstzeit einmal der NA verwährt. Hab ihn zur Analgesie bei einer Schulterlux nachgefordert. Argumentation: Euer Patient kann auch mal ein paar Minuten mit Schmerzen auskommen.
Beweggründe für diese Aussage waren einfach das er sich einen hätte herzaubern müssen... ansonsten noch nie Probleme mit der RLST!
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
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