Ist es, wenn man der Argumentation "RTW+NEF=Einheit" folgt, nicht vollkommen egal, in welcher Reihenfolge die fahren?
Ist es, wenn man der Argumentation "RTW+NEF=Einheit" folgt, nicht vollkommen egal, in welcher Reihenfolge die fahren?
Wenn das NEF einfach nur vorne fährt, ist das eine andere Situation als das "Straßenräumen".
Bedingt würde ich sagen
wenn das NEF hinterher fährt dann muss der RTW dem NEF-Fahrer nicht erst per Funk bescheid sagen dass er anhalten soll weil was benötigt wird, sonder der NEF Fahrer merkt sofort wenn der RTW vor ihm anhält
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Wenn das NEF vorn fährt kann von dort das Einsatzhorn ohne zusätzliche Lärmbelastung im RTW laufen.
Das NEF muss nicht als Strasseräumer vorpreschen und dann warten etc.
Kollektiv fahren - mit NEF-Horn auf die SoSi Fahrzeuge aufmerksam machen - Einheit NEF/Doc bleibt zusammen - keine große Lücke zwischen den 2 Fahrzeugen - gegenseitiges Überholen nicht nötig
@Mod
Können wir den "NEF voraus/hinterher" -teil in einen eigenen Thread abspalten damit hier wieder über den ursprünglichen Crash geredet werden kann?
@nederrijner
*zustimm*
aber wir reden ja von Realität und nicht vom Lehrbuch, oder?!
Jeder einzelnen SoSi-Fahrt ist neben allen Dienstanweisungen, Lehrbuchmeinungen sowie Gesetzen und Vorschriften auch mit persönlichem Fingerspitzengefühl und Menschenverstand zu begegnen. Ob mit NEF oder auch ohne.
Nach dem Motto "Verallgemeinerungen sind generell scheiße" ;-)
@Mr.Blaulicht
Na jut,
wennste meinst. Lasse mir des.
@Brause (hast die Seitenangabe vergessen *g*)
In dem recht interessant scheinenden pdf wird sich aber auch nicht ernsthaft darüber ausgelassen. Es werden diverse Möglichkeiten in "möglich", "eventuell" etc eingeteilt.
Das Fallbeispiel am "Anfang" ist sowieso sehr merkwürdig. 10min nach dem RTW rückt das NEF mit Blauhorn ein *gg*.
Auch bei den Fällen "RD rückt mit Blaulicht ein" und "Löschzug fährt mit Sosi nach Haus" lässt der gesunde Menschenverstand schon ahnen warauf es hinaus läuft.
Die Situation "Straßenräumer (weit) voraus" wird jedoch recht gut beschrieben.
Allerdings die Forderung
"Da Polizeibeamte oft nicht wissen können, ob sich das Einsatzfahrzeug auf einer rechtmäßigen Einsatzfahrt befindet, wäre es sinnvoll, dem Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes zunächst bis zum Bestimmungsort zu folgen.
Ist der Bestimmungsort der Betriebshof des Rettungsdienstes und wird kein Patient abtransportiert, liegt der Tatverdacht für eine missbräuchliche Verwendung des blauen Blinklichts vor und die Polizei muss einschreiten."
ist lächerlich. Weil die Rettungsdienstcrew möglicherweise unerlaubter Weise mit 2 Fahrzeugen das Blaulicht eingeschaltet hat soll die Polizei (auch mit Blaulicht+Horn) bis zum Krankenhaus (oder der Rettungswache) als 3.Fahrzeug hinterher fahren ?!
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