@Mr.Blaulicht
Na jut,
wennste meinst. Lasse mir des.

@Brause (hast die Seitenangabe vergessen *g*)
In dem recht interessant scheinenden pdf wird sich aber auch nicht ernsthaft darüber ausgelassen. Es werden diverse Möglichkeiten in "möglich", "eventuell" etc eingeteilt.
Das Fallbeispiel am "Anfang" ist sowieso sehr merkwürdig. 10min nach dem RTW rückt das NEF mit Blauhorn ein *gg*.
Auch bei den Fällen "RD rückt mit Blaulicht ein" und "Löschzug fährt mit Sosi nach Haus" lässt der gesunde Menschenverstand schon ahnen warauf es hinaus läuft.
Die Situation "Straßenräumer (weit) voraus" wird jedoch recht gut beschrieben.

Allerdings die Forderung
"Da Polizeibeamte oft nicht wissen können, ob sich das Einsatzfahrzeug auf einer rechtmäßigen Einsatzfahrt befindet, wäre es sinnvoll, dem Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes zunächst bis zum Bestimmungsort zu folgen.
Ist der Bestimmungsort der Betriebshof des Rettungsdienstes und wird kein Patient abtransportiert, liegt der Tatverdacht für eine missbräuchliche Verwendung des blauen Blinklichts vor und die Polizei muss einschreiten."

ist lächerlich. Weil die Rettungsdienstcrew möglicherweise unerlaubter Weise mit 2 Fahrzeugen das Blaulicht eingeschaltet hat soll die Polizei (auch mit Blaulicht+Horn) bis zum Krankenhaus (oder der Rettungswache) als 3.Fahrzeug hinterher fahren ?!