Und auch das ist völlig egal. Man kann nie belangt werden, so lange man nicht (gro) fahrlässig handelt. Rippenfrakturen gehören (so böse es auch klingt) zu den Komplikationen, die nicht unter Fahrlässigkeit fallen.
Das kann auch einem erfahrenen Notarzt passieren.
Zweitens ist in aller erster Linie die Organisation haftbar, in dessen Namen der Helfer gehandelt hat.
Wie aber auch immer, ich würde solche "Anschuldigungen" nicht versuchen, abzuwiegeln, sondern den Vorwurf entgegennehmen und sich entschuldigen - auch wenn man keine Schuld hat. Für weitere Angelegenheiten gibt man dem "Kläger" die Kontaktdaten des Einheitsführers oder bietet eine Kontaktaufnahme von dessen Seite an, nachdem man die Daten des Beschwerdeführers aufgenommen hat. Und vor allem: Auf keine Diskussion einlassen! Das wäre nicht professionell.
Gruß, Mr. Blaulicht