Hallo

ich wollte mich mal erkundigen inwiefern Helfer einer Hilfsorganisation zur Verantwortung gezogen werden können wenn diese im Rahmen einer Behandlung vom patient anschließend belang wird wegen angeblicher fehler oder nachwirkungen durch die Bahndlung.

Beispiel:
Ein San Posten ( beide nur eine SAN Ausbildung) auf einem sportplatz,
Ein Patient nicht ansprechbar auf dem Boden, und man stellt fest es bedarf der Reanimation. Hierbei werden dem Patient Rippenfrakturen zugefügt und dieser will zu einem Späteren zeitpunk den helfer auf Schmerzensgeld verklagen.

Geht das? Oder ist es so das der Helfer im Rahmen seiner Ausbildung richtig gehandelt hat und daher nicht belangt werden kann?

Ist es überhaupt möglich den helfer zu belangen solange im Rahmen seiner Ausbildung handelt?
Als Laienhelfer denke ich fällt man da ja unter das Kapitel das man nicht belangt werden kann aber wie ist das als SAN helfer?

Danke