Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Verordnung oder ähnlichem welches das Verhältnis von benötigten Funktionen auf einem Fahrzeug zu den zu alarmierenden Kräften beschreibt. Zur Eklärung ein kleines Beispiel:
Wieviele Melder müssen ausgelöst werden um eine Funktionsstärke von 1/8 sicherzustellen.

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das die Funktionen doppelt bereitzustellen sind und die Alarmierung mit Faktor 2,5-3 erfolgen soll. Leider weis ich nicht mehr wo ich das gelesen hab.

Danke und Gruß
flo