Als Führungskraft einer HiOrg (Kdt einer FW zum Beispiel) kann es durchaus erlaubt sein ein Amateurfunkgerät im 2. BOS Bereich zu nutzen wenn es im Einsatzfall oder bei Übungen notwendig ist.

Auch kann ein Kdt (Leiter einer Feuerwehr) privat ein 4m funkgerät besitzen.

Bei uns in Bayern haben Kommandanten eine eigene FME-Schleife. Wenn es von der Feuerwehr so genehmigt ist kann also der Kdt. ein 2 und 4m Funkgerät aus dem Amateurbereich benutzen ohne einen Gesetzesverstoß zu betreiben.